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Einreiseverbot für ORF-Korrespondent: Kneissl lässt ukrainischen Botschafter vorladen

Von nachrichten.at/apa   08.März 2019

Da sie sich selbst in Moskau und Brüssel aufhält, soll der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten, Johannes Peterlik, Scherba einladen und auch mit ihm sprechen.

Der ukrainische Geheimdienst SBU hatte Wehrschütz zuletzt illegalen Grenzübertritt vorgeworfen, was der Journalist kategorisch dementierte. Die Rede war aber auch von "antiukrainischer Propaganda" des Korrespondenten.

Dass gegen Wehrschütz ein Einreiseverbot verhängt worden sein soll, hatte bereits am späten Donnerstagnachmittag die Parlamentsabgeordnete Olha Tscherwakowa von der Poroschenko-Fraktion (BPP) auf Facebook verkündet. Mit Verweis auf Quellen im ukrainischen Geheimdienst SBU hatte Tscherwakowa erklärt, dass diese Maßnahme gegen Wehrschütz mit einem Jahr befristet sei. "Als Grund nennt man dort (beim SBU, Anm.) die Bedrohung, die er für die nationale Sicherheit darstellt", schrieb die Parlamentarierin. Gegenüber der APA erklärte sie am Abend, dass sei diese Information am Mittwoch erhalten habe.

Video: Kritik an Einreiseverbot für Wehrschütz

Kneissl: "Inakzeptabler Akt der Zensur"

Der Sprecher des Außenministeriums in Wien, Peter Guschelbauer, informierte am Abend, dass der österreichischen Botschaft in Kiew das Einreiseverbot vom ukrainischen Außenministerium bestätigt worden sei. Außenministerin Kneissl sprach in diesem Zusammenhang von einem "in Europa inakzeptablen Akt der Zensur". Sie fügte hinzu: "Wir verurteilen dieses mit europäischen Grundwerten völlig unvereinbare Vorgehen und fordern die sofortige Aufhebung des Verbots". Wehrschütz selbst - so erklärte er in einer Mail am Donnerstagabend gegenüber der APA - lag zunächst keine offizielle Bestätigung von ukrainischen Behörden vor.

Seit Wehrschütz Ende Dezember über Schikanen durch ukrainische Behörden sowie die Verweigerung einer Akkreditierung für die ostukrainischen Frontgebiete geklagt hatte, war in informierten Kiewer Kreisen über ein mögliches Einreiseverbot für den ORF-Korrespondenten spekuliert worden. Das nunmehrige Verbot dürfte jedoch erst in den allerletzten Tagen beschlossen worden sein: Noch am 21. Februar hatte der SBU gegenüber der APA erklärt, dass gegen Wehrschütz "keine Entscheidung über einschränkende Maßnahmen" gefällt worden sei.

FPÖ verurteilt "Zensur"

Auch der FPÖ-Abgeordnete Hans-Jörg Jenewein, der ebenfalls mit einem ukrainischen Einreiseverbot belegt ist, kritisierte die Maßnahme gegen Wehrschütz als "beispiellosen Akt der Zensur. "Die FPÖ verurteilt dieses mit europäischen Grundwerten völlig unvereinbare Vorgehen und fordert die sofortige Aufhebung des Verbots", teilte Jenewein in einer Aussendung mit. "Die Repression der Ukraine gegen den Journalisten ist jedenfalls absolut inakzeptabel."

Jenewein hatten 2017 am "Internationalen Jalta-Wirtschaftsforum" auf der von Russland annektierten Krim teilgenommen und ukrainische Gesetze durch ihre Anreise aus Russland gebrochen.

Krim über Krim-Brücke verlassen ist Gesetzesverstoß

Laut einer SBU-Sachverhaltsdarstellung, die die Ukraine im Februar an den OSZE-Medienbeauftragten übermittelt hatte, habe Wehrschütz am 30. Juli 2018 durch das Verlassen der Krim über die Krim-Brücke ukrainische Gesetze gebrochen. "Die Verletzung der Ein- und Ausreiseprozedur von vorübergehend okkupierten Gebieten der Ukraine in Verbindung mit folgenden propagandistischen und antiukrainischen Postings von Wehrschütz auf Facebook könnte laut Paragraf 332-1 des Strafrechts als strafrechtliches Delikt interpretiert werden und ist der Grund die Verweigerung der Frontgebietsakkreditierung", hieß es in dieser der APA vorliegenden Darstellung.

Der ORF-Korrespondent betonte indes wiederholt, sich bei einer Krim-Reportage an alle ukrainischen Gesetze gehalten zu haben und die umstrittene Brücke über die Straße von Kertsch selbst nicht befahren zu haben. "Der Kern des Problems ist, dass die derzeitige Führung in der Ukraine kein Verständnis für eine objektive und kritische Berichterstattung hat", kommentierte Wehrschütz Ende Dezember sein damaliges Problem mit der Frontgebietsakkreditierung.

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