Die Rechtslage bei Zurückweisungen
BRÜSSEL. Wenn ist eine Zurückwesiung rechtlich zulässig, wann nicht?
Dürfen Personen an EU-Grenzen in jenes Land zurückgewiesen werden, aus dem sie gerade einreisen? Ja – allerdings gibt es eine wesentliche Einschränkung. Äußert jemand ein Asylgesuch im Einreiseland, muss laut EU-Recht (Artikel 3 der Dublin-III-Verordnung) der Antrag auf Asyl geprüft werden.