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Die Knackpunkte bei der UN-Klimakonferenz in Madrid

Von nachrichten.at/apa   02.Dezember 2019

Ehrgeizigere nationale Klimaziele

Das 2015 geschlossene Pariser Klimaabkommen beruht auf freiwilligen Klimaschutzzusagen der einzelnen Vertragsstaaten, die sogenannten Nationally Determined Contributions (NDCs). Dabei gilt der Grundsatz, dass die nationalen Klimaschutzzusagen nur nach oben korrigiert werden dürfen. Bei der UN-Klimakonferenz vergangenes Jahr in Kattowitz gab es in dieser Frage kaum Bewegung, spätestens kommendes Jahr müssen die mehr als 180 Vertragsstaaten aber ihre überarbeiteten Klimaschutzziele vorlegen.

Der UN-Sondergipfel im September in New York brachte nicht das erhoffte deutliche Signal. Zwar sagten knapp 70 Länder Nachbesserungen an ihren nationalen Klimaschutzplänen zu. Große Treibhausgas-Emittenten wie die 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) kamen jedoch nicht aus der Deckung.

Offiziell müssen die Vertragsstaaten ihre verbesserten NDCs zwar erst 2020 einreichen. Angesichts der fortschreitenden Erderwärmung drängt aber die Zeit und je früher einzelne Staaten verbesserte Zusagen machen, desto eher kann eine positive Dynamik entstehen.

Außerdem bräuchte das UN-Klimasekretariat UNFCCC noch ein paar Monate Zeit, wenn es bis zur nächsten Weltklimakonferenz einen Synthesebericht zu den neuen NDCs erstellen soll. Erst damit hätte die internationale Gemeinschaft ein genaueres Bild, wie weit sie noch vom Paris-Ziel entfernt ist.

Marktmechanismen im Klimaschutz

In Kattowitz ging es insbesondere darum, das sogenannte Regelbuch mit konkreten Bestimmungen zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens auszuarbeiten. Das ist nach zähen Verhandlungen auch gelungen - mit Ausnahme von Bestimmungen zu Artikel 6 des Pariser Abkommens.

Er sieht vor, Marktmechanismen, also den internationalen Handel mit Emissionszertifikaten, in den Klimaschutz einzubeziehen. Demnach könnten Länder, die ihren Treibhausgasausstoß stärker verringern als zugesagt, ihren Überschuss bei der Emissionsminderung in Form von Zertifikaten verkaufen.

Laut Pariser Abkommen muss aber ausgeschlossen werden, dass sowohl das Ausgabeland der Zertifikate als auch das Käufer-Land sich die zugrunde liegende Emissionsminderung gut schreibt, diese also doppelt gezählt wird. Umstritten ist in diesem Zusammenhang auch, ob und wie unter dem Kyoto-Protokoll erworbene Verschmutzungsrechte unter dem Paris-Abkommen weiter gelten.

Umweltorganisationen sehen außerdem die Gefahr, dass Staaten ihre nationalen Klimaschutzziele extra niedriger ansetzen, um bei einer Übererfüllung Geld mit Emissionszertifikaten zu verdienen. Andersherum könnten Staaten ehrgeizige Klimaziele scheuen, weil sie fürchten, zu ihrer Erfüllung Emissionszertifikate zukaufen zu müssen.

Entscheidend für den Erfolg des Pariser Abkommens ist es also, dass zu Artikel 6 robuste Regeln zur Vermeidung von Doppelanrechnungen sowie von Fehlanreizen vereinbart werden. So könnte festgeschrieben werden, dass die nationalen Klimaziele nur zu einem geringen Anteil mit von anderen erworbenen Emissionszertifikaten umgesetzt werden dürfen.

Umgang mit Schäden und Verlusten durch den Klimawandel

Die Industrieländer haben sich grundsätzlich bereit erklärt, die Entwicklungsländer im Kampf gegen den Klimawandel und bei der Anpassung an klimabedingte Risiken zu unterstützen. Deutlich umstrittener ist der Umgang mit bereits eintretenden klimabedingten Schäden und Verlusten, in der Konferenzsprache "Loss and Damage".

Die Industriestaaten fürchten enorme Kosten, wenn sie eine grundsätzliche Verantwortung für Klimaschäden in ärmeren Weltgegenden einräumen. Bei der UN-Klimakonferenz 2013 in Warschau wurde aber zumindest der sogenannte Warschau-Mechanismus zu Loss and Damage vereinbart. In Madrid steht seine Überprüfung an. Dabei geht es unter anderem darum, wie der Problematik künftig mehr Raum bei den Klimaverhandlungen gegeben werden kann und ob speziell dafür Mittel bereitgestellt werden.

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26. April 2024