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Die EU-Kommission setzt Polen ein Ultimatum und droht mit Geldstrafen

21.Juli 2021

Der Konflikt zwischen der EU und Polen spitzt sich zu: Die EU-Kommission hat dem Mitgliedstaat nun erstmals ein Ultimatum gesetzt, um die umstrittene Disziplinarkammer für polnische Richter aufzulösen. Ansonsten könnte es für Warschau teuer werden.

Die EU-Kommission gibt Polen noch bis zum 16. August Zeit: Sollte die Regierung in Warschau bis dahin die Disziplinarkammer nicht wie vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefordert aussetzen, werde Brüssel die Zahlung eines Bußgeldes gerichtlich beantragen, warnte EU-Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova.

"Wir müssen auf dem Primat europäischen Rechts bestehen", begründete Jourova die Entscheidung und fügte hinzu: "Wenn wir nicht eingreifen, wäre das ein Bruch der Grundarchitektur des europäischen Rechtssystems."

Kritik auch an Ungarn

Die EU streitet seit Jahren mit Warschau über die Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Unter anderem geht es dabei um eine 2018 neu geschaffene, umstrittene Disziplinarkammer am Obersten Gericht, die die Aufsicht über alle Richter hat, einschließlich jener am Obersten Gerichtshof. Vergangene Woche hatte Polen noch einmal nachgelegt: Das Verfassungsgericht entschied, dass die Anordnungen des EuGH gegen Polens Justizreformen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.

Derartige Strafandrohungen sind selten: Die EU-Kommission kann nun entweder eine einmalige Strafzahlung oder eine tägliche Summe beantragen, die zu entrichten ist, bis das Land die Disziplinarkammer auflöst; auch eine Kombination von beidem ist möglich. Die einmalige Zahlung müsste mindestens 3,158 Millionen Euro betragen.

Generell sieht die EU-Kommission den Rechtsstaat in Polen und im Nachbarland Ungarn in Gefahr. Der gestern veröffentlichte zweite Jahresbericht der Brüsseler Behörde zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 EU-Staaten kritisiert einmal mehr die Entwicklungen vor allem in diesen beiden Ländern. Demnach stellen die Regierungen in Warschau und Budapest die Unabhängigkeit der Justiz und die Pressefreiheit infrage und unternehmen nicht genug gegen Korruption.

"In Ungarn gibt es weitere Veränderungen in Richtung einer Absenkung bestehender Schutzmaßnahmen" für die Unabhängigkeit der Gerichte, heißt es. Auch um die Medien in den beiden Ländern ist es laut Kommission schlecht bestellt. Die ungarische Regierung nehme durch intensives Schalten von Werbeanzeigen "indirekt politischen Einfluss" auf die Presse. Der Staat sei "der größte Werbeträger im Land, und ein Großteil der Einnahmen geht an Medienunternehmen, die als regierungsfreundlich gelten".

Kritik an Österreich:

Die EU-Kommission hat in ihrem Rechtsstaatlichkeitsbericht auch mehrere Bedenken über Österreich geäußert.

Als Beispiel nannte sie politisches Störfeuer bei Korruptionsermittlungen der Staatsanwaltschaft. Wörtlich heißt es dazu: „Die Ermittlungen gegen politische Korruption auf hoher Ebene haben sich nach den jüngsten politischen Skandalen intensiviert.“ Mit Korruptionsfällen „betraute Staatsanwälte wurden jedoch mit negativen Narrativen einiger Politiker konfrontiert“.

Auch bemängelte die EU-Behörde die fehlende Verpflichtung für Parlamentarier in Österreich, „ihre Vermögen, Interessen, Schulden und Verbindlichkeiten“ offenzulegen. Die Kontrolle von Parteienfinanzen sei ebenfalls ein Problem.

Die EU-Kommission äußerte auch Bedenken hinsichtlich der „Fairness und Transparenz“ bei der Zuteilung von Regierungsinseraten an Medien, „möglicher politischer Einflussnahme im Prozess“ und der „unzureichenden Berücksichtigung des Medienpluralismus“.

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