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Deutsches Gerichtsurteil: Lebenslange Haftstrafe für Staatsfolter in Syrien

Von OÖN   14.Jänner 2022

Anwar Raslan war als Vernehmungschef für mehrfachen Mord und Folter von Häftlingen in Damaskus verantwortlich. Gestern wurde er vom Oberlandesgericht Koblenz im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige in einem Gefängnis des Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich gewesen sein soll. Laut Urteil wird er neben 27-fachem Mord unter anderem auch wegen gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung in zwei Fällen, Freiheitsberaubung und Geiselnahme bestraft.

Der Prozess hatte 108 Verhandlungstage zuvor im April 2020 begonnen und international Aufsehen ausgelöst. Mehr als 80 Zeugen waren geladen, eine Reihe von Folteropfern trat als Nebenkläger auf.

Raslan plädierte auf unschuldig

Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft für den Syrer Raslan beantragt – und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Raslan selbst hatte sich als unschuldig bezeichnet. Er habe nicht gefoltert und auch keinen einzigen Befehl dazu erteilt. Im Gegenteil, er habe auch Freilassungen gefangener Demonstranten des Arabischen Frühlings erreicht. Insgeheim habe er mit der syrischen Opposition sympathisiert und sie nach der Flucht aus seiner Heimat unterstützt – auch mit der Teilnahme an der zweiten Syrien-Friedenskonferenz 2014 in Genf.

Dass Raslan vor einem deutschen Gericht verurteilt werden konnte, ermöglicht das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern können so auch in anderen Staaten verfolgt werden.

Raslan und der frühere Mitangeklagte Eyad Alghareib waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin bzw. Zweibrücken festgenommen worden. Alghareib wurde bereits zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Über seine Revision ist noch nicht entschieden worden.

International viel Beifall

Das Urteil findet international viel Beifall. Der Chef von Human Rights Watch, Kenneth Roth, sagte in Genf: "Das ist wirklich historisch, ein bedeutsamer Moment für Zivilisten, die Folter und sexuellen Missbrauch in syrischen Gefängnissen überlebt haben."

Justizminister Marco Buschmann (FDP) empfahl das Urteil als Vorbild für die Strafverfolgung auch in anderen Staaten. "Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, darf nirgendwo sichere Rückzugsräume finden." Die Pionierarbeit des Koblenzer Gerichts verdiene es, "weltweit wahrgenommen zu werden".

Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das mit Partneranwälten 14 Nebenkläger in dem Prozess unterstützt hatte, erklärte: "Bei allen Defiziten der internationalen Strafjustiz zeigt diese Verurteilung, was das Weltrechtsprinzip leisten kann – und dass solche Prozesse in Deutschland und Europa durchführbar sind."

Bürgerkrieg in Syrien

Bereits seit März 2011 versinkt Syrien im Bürgerkrieg. Den Streitkräften Präsident Bashar al-Assads stehen bewaffnete Gruppierungen der Opposition gegenüber. Auslöser des Konflikts war ein friedlicher Protest gegen das autoritäre Regime im Zuge des Arabischen Frühlings. Neben dem Zustrom von Waffen kämpfen auch Tausende ausländische Söldner, vor allem aber auch Bündnispartner, in Syrien. Diese sind einerseits Russland und Iran, andererseits Saudi-Arabien, Katar und die Türkei. 2021 schätzte UNICEF die Zahl der Getöteten auf knapp 500.000, mehr als 12 Millionen der rund 18 Millionen Syrer befinden sich auf der Flucht.

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25. April 2024