Zweiter Lockdown: Was sich ab Dienstag ändert

Arbeitsplatz: Wo es möglich ist, wird Homeoffice empfohlen. Die berufliche Tätigkeit soll "vorzugsweise" außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen – im Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.     Bild: (dpa)