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Brexit-Zeitplan: Wie geht es weiter?

Von nachrichten.at/apa, 21. Oktober 2019, 21:04 Uhr
Proteste gegen den Brexit Bild: AFP

LONDON. Beim Brexit sind wieder einmal alle Bälle in der Luft. Wie könnte es in dem Drama weitergehen? Einige wichtige Wegmarken vor und nach dem Austrittstermin 31. Oktober.

22. Oktober:

Das britische Unterhaus berät über ein Gesetz zur Ratifizierung des Austrittsabkommen. Im Verfahren mit drei Lesungen können Änderungsanträge eingebracht werden, die das Abkommen im Kern verändern würden, zum Beispiel eine dauerhafte Zollunion mit der EU. Denkbar ist auch eine Vorgabe, den Deal den Briten in einem zweiten Referendum vorzulegen. Ob und wie das Abkommen Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen. Theoretisch könnte die Ratifizierung bis Donnerstag abgeschlossen sein.

- 24. Oktober:

Letzter regulärer Sitzungstag des Europaparlaments vor dem Brexit-Termin 31. Oktober. Eine ursprünglich für den Tag angedachte Abstimmung über den Vertrag, der auch auf EU-Seite ratifiziert werden muss, wurde am Montagabend von der Tagesordnung gestrichen. Nun soll am Donnerstag entschieden werden, ob das EU-Parlament nächste Woche zu einer Sondersitzung zusammenkommt, womöglich am 31. Oktober.

- 28. oder 29. Oktober:

Denkbare Termine für einen Sondergipfel der 27 bleibenden EU-Staaten, um eine Verlängerung der Austrittsfrist für Großbritannien zu beschließen. Möglich ist auch, dass die Staats- und Regierungschefs nicht noch einmal nach Brüssel reisen, sondern einen Aufschub im schriftlichen Verfahren genehmigen. Dies gilt aber nur dann, wenn es keinen großen Diskussionsbedarf gibt.

31. Oktober: Nach jetzigem Stand letzter Tag der britischen EU-Mitgliedschaft. Ohne Fristverlängerung endet sie um 24.00 Uhr.

Letzter Termin für eine Sondersitzung des EU-Parlaments für die Ratifizierung.

31. Jänner: Der von Großbritannien vorgeschlagene neue Austrittstermin. Er ist in einem britischen Gesetz, dem sogenannten Benn Act, vorgegeben. Premierminister Johnson war am Wochenende gezwungen, die Verzögerung bei der EU zu beantragen. Diese könnte aber auch eine andere Frist wählen.

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