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Bayerns Verwaltungsgerichtshof kippt 2G im Einzelhandel

Von nachrichten.at/apa, 19. Jänner 2022, 15:03 Uhr

MÜNCHEN. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig außer Kraft gesetzt.

In einem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde. Die Politik will dem Urteil folgen und setzt die Regelung aus.

2G grundsätzlich möglich, Regierung erfülle aber Voraussetzungen nicht

Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht, so das Gericht. Damit war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfolgreich.

Regierung wendet Regel nicht weiter an

Die Staatsregierung will nun die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden. "Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung", teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung am Mittwoch mit.

Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, "aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative". Herrmann betonte zudem: "Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."

Laut der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durfte der Zugang zum Einzelhandel bisher grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Ausgenommen waren Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wurde in der Verordnung durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, etwa Lebensmittelhandel, Apotheken oder Tankstellen. Dies sah die Antragstellerin als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Nach Auffassung der VGH-Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesem Anspruch wurde die bayerische Verordnung nicht gerecht. Insbesondere auch mit Blick auf Geschäfte mit Mischsortimenten ließ sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2G-Regel betroffen waren und welche nicht.

Das Kriterium des "täglichen Bedarfs" werde in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch eine - ausdrücklich nicht abschließende - Liste von Beispielen konkretisiert, erläuterte der Verwaltungsgerichtshof. Damit werde die jetzige 2G-Regel den Anforderungen nicht gerecht. Auch bei sogenannten Mischsortimenten lasse sich nicht mit ausreichender Gewissheit aus der Verordnung entnehmen, welches Geschäft von der Zugangsbeschränkung erfasst wird und welches nicht. Gegen den Beschluss vom Mittwoch gibt es keine Rechtsmittel.

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte: "Bayern und Niedersachsen geben den Weg für die anderen Bundesländer vor. 2G im Einzelhandel macht keinen Sinn und muss rasch wieder abgeschafft werden." Der Lebensmittelhandel zeige seit Beginn der Pandemie, dass der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienekonzept sicher sei. "Die politischen Entscheidungsträger in allen Bundesländern und im Bund müssen sich korrigieren und 2G beim Einkaufen rasch außer Kraft setzen."

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21  Kommentare
21  Kommentare
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Soehne (932 Kommentare)
am 19.01.2022 17:55

Es gibt doch noch Gerichte die schnell entscheiden können

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Mfriedl (92 Kommentare)
am 19.01.2022 17:44

Danke Bayern, ihr habt das gut gemacht,können jetzt wieder hin und her bendeln,ihr wollt ja auch sicher unseren Euro,vieleicht ruft ihr mal bei unserer Regierung an, und erklärt ihr das,Impflicht,2G, Grüss von einem geimpften.

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BerFraLil (190 Kommentare)
am 19.01.2022 17:05

Soviel Patriotismus gibts nicht, dass man da noch Stolz ist Österreicher zu sein.

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BerFraLil (190 Kommentare)
am 19.01.2022 17:04

Alle rundum uns fangen an sich zu entspannen, nur bei uns wird ein völlig sinnloser Lockdown für ungeimpfte verlängert und eine unnötige, teure und aufwändige Impfpflicht durchgesetzt.
Eine Regierung die sich selbst INTERNATIONAL unglaubwürdig darstellt.

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Klartext2 (1.395 Kommentare)
am 19.01.2022 17:02

Kann bei uns nicht passieren. In Österreich sitzen meiner Meinung nach Sadisten in der Regierung denen man die Freude direkt ansieht wenn sie gesunde Menschen nach Lust und Laune vom öffentlichen leben ausschließen können.

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 19.01.2022 16:48

Eine muss man den Deutschen lassen. Sie kennen diese widerliche „Verhaberung“ nicht, wie sie in Österreich zwischen einigen korrupten Politikern, manchen Medienvertretern, Lobbyisten etc . vorherrscht nicht, weil dies verpönt ist und aufgedeckt wird.
In Österreich wird zwar auch einiges aufgedeckt, aber es ist dem Wähler trotzdem Wurscht.
Und das fördert eben die Korruption und macht aus einem Land eine Bananenrepublik im engeren Sinne, und nicht nur als flapsige Aussage. .

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EinsteinJr (54 Kommentare)
am 19.01.2022 16:13

Das haben wir eindeutig besser gemacht in Österreich.
Bis auf den Sanitätshandel - der darf immer noch Sanitärartikel verkaufen.

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Zeitungstudierer (5.667 Kommentare)
am 19.01.2022 16:08

Unsere Verfassungsrichter brauchen 6 Monate bis sie den Kugelschreiber und die Tastatur finden und dann dauert es noch einmal 6 Monate bis damit ein Urteil geschrieben wird!
Bestes Beispiel ist der Herr Grasser, der stand zwar nicht vor dem Verfassungsgerichtshof, aber das Tempo ist ziemlich gleich!

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was_bisher_geschah (1.171 Kommentare)
am 19.01.2022 15:55

Bravo Bayern, so geht Verfassung!

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KritischerGeist01 (4.927 Kommentare)
am 19.01.2022 16:56

@Wasbisher....:
VERWALTUNGsgerichtshof.
Hat rein gar nix mit Verfassung zu tun. Lesen und Verstehen ist halt nicht so einfach ...

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Petziziege (3.590 Kommentare)
am 19.01.2022 17:05

Geh kauf dir doch eine Großpackung Geist muss ja nicht Kritisch sein ...

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Gumrak (2.655 Kommentare)
am 19.01.2022 15:50

Vielleicht haben die Bayern , Schweizer und andere Länder eine andere Verfassung und Verwaltung als Österreich ? Mal nachdenken , dürfte aber zu schwer für Manche sein !

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 19.01.2022 15:58

Ob das die Telegrammakademiker verstehen bezweifle ich stark.

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Gumrak (2.655 Kommentare)
am 19.01.2022 16:00

Wenn deren Hirn schweigt, dann kommt eben nur bla bla raus ! 😊

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BerFraLil (190 Kommentare)
am 19.01.2022 17:03

Tssss.... Wie wenn es genau um das gehen würde!
Alle rundum uns fangen an sich zu entspannen, nur bei uns wird ein völlig sinnloser Lockdown für ungeimpfte verlängert und eine unnötige, teure und aufwändige Impfpflicht durchgesetzt.
Eine Regierung die sich selbst INTERNATIONAL unglaubwürdig darstellt.

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Rechtswalzer (826 Kommentare)
am 19.01.2022 15:43

Und wann entscheiden bei uns die Gerichte?

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 19.01.2022 16:01

Nur zur Info.
Bevor Gerichte entscheiden sollte zuerst einmal eine Anklage eingebracht werden.
Gecheckt?

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Rechtswalzer (826 Kommentare)
am 19.01.2022 16:08

Das sich unsere Regierung hinter Verordnungen die bekanntlich keine Gesetze sind versteckt und diese immer wieder verlängert ist das Beeinspruchen nicht so leicht bzw. unmöglich.
Es ist die Feigheit der Regierung die den Rechtsstaat umgeht.

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BerFraLil (190 Kommentare)
am 19.01.2022 15:34

Deutschland, Schweiz, Niederlande....... Von allen Seiten schwappt uns Mitleid und Unverständnis über die Grenzen..... Ahja nicht zu vergessen die Ösi Witze.
#kopfschüttel

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mkuaz (42 Kommentare)
am 19.01.2022 15:30

Naja, dann auf nach Bayern -
Über einen kleinen Grenzübergang natürlich

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her (4.721 Kommentare)
am 19.01.2022 15:15

<2G im Handel aufgehoben>

Und was macht die Gerichtsbarkeit hier zu Lande?

https://www.derstandard.at/story/2000131146734/lockdown-fuer-ungeimpfte-was-heisst-das-und-wie-geht-es

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