Assange darf doch gegen Auslieferung an die USA berufen
LONDON. Der Rechtsstreit um die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA geht in die nächste Runde:
Der 50-Jährige, der in London in einem Hochsicherheitsgefängnis sitzt, darf nun Berufung gegen die Auslieferung vor dem britischen Höchstgericht einlegen.
Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung mit Blick auf Assanges psychische Gesundheit zunächst untersagt. Die USA hatten die Argumentation angezweifelt, Berufung eingelegt und damit Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot im Dezember 2021 aufgehoben. Diese Entscheidung lässt Assange vor dem Höchstgericht überprüfen.
Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.
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