Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Richter-Pensionierung: EU-Verfahren gegen Polen

03.Juli 2018

Wegen der geplanten vorzeitigen Pensionierung von Richtern am Obersten Gericht in Polen hat die EU-Kommission ein neues Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Kommission sieht nach eigener Darstellung Dringlichkeit, weil die neue Pensionierungsregel schon ab heute, Dienstag, greifen soll. Man hoffe, dass die polnischen Behörden diesen Termin noch einmal überdächten, sagte der Sprecher. "Wir hoffen, dass sie ihre Meinung ändern."

Ein bereits im April in Kraft getretenes Gesetz in Polen sieht vor, dass oberste Richter nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Die Regelung trifft 27 von 72 obersten Richtern. Wer im Amt bleiben will, muss dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen. Kritiker befürchten, dass nicht genehme Richter auf diese Weise vorzeitig entfernt werden könnten.

"Diese Maßnahmen untergraben das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz", kritisiert die Kommission. Polen verstoße damit gegen Pflichten aus dem EU-Vertrag in Verbindung mit der Europäischen Grundrechtecharta.

Warschau bleibt in diesem Streit allerdings hart. Das neue Vertragsverletzungsverfahren werde zur grundsätzlichen Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof landen, kündigte Vizeaußenminister Konrad Szymanski an.

copyright  2024
18. April 2024