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Neues deutsches Sexualstrafrecht: "Nein heißt Nein"

09.Juli 2016

Ein halbes Jahr nach den Silvester-Übergriffen in Köln verabschiedete der Deutsche Bundestag ein strenges Sexualstrafrecht. Künftig soll ein Mann auch dann bestraft werden können, wenn er eine Frau vergewaltigt hat, diese aber zuvor "lediglich" "Nein, ich will das nicht" gesagt hat.

Jede nicht einvernehmlich sexuelle Handlung gilt somit als strafbar. Darunter fällt künftig auch "Grapschen". Bisher können Arbeitgeber Arbeitnehmer abmahnen oder kündigen, wenn diese Kollegen sexuell belästigten.

Strafbar soll nun auch der Fall werden, wenn ein Partner das "Nein" des anderen nicht ernst nimmt – beispielsweise, weil dieser den Geschlechtsverkehr stumm über sich ergehen lässt, um Kinder im Nebenzimmer nicht mit einer möglicherweise gewaltvollen Auseinandersetzung zu konfrontieren. "Ein schlichtes Nein muss reichen", sagte die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Für die SPD-Parlamentarierin Eva Högl steht fest: "Natürlich produziert ,Nein heißt Nein’ auch Beweisschwierigkeiten." Das sei aber schon unter der jetzigen Rechtslage so. Und Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte, nun würden "Straflücken" geschlossen. "Das ist eine klare Ansage, dass Sexualdelikte im 21. Jahrhundert keine Kavaliersdelikte sind."

Der Justizminister hatte den Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Viele Jahre lang hatten unter anderem Mitglieder der Frauenbewegung und Vertreter von Beratungsstellen hartnäckig gefordert, dass das bestehende Gesetz verbessert werden solle. Einen wichtigen Anstoß gab dabei schließlich auch die Istanbuler Konvention von 2011. Dieses Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hatte auch Deutschland unterzeichnet. Zuletzt wirkten sich die Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln darauf aus, dass das Thema sexuelle Gewalt mehr Aufmerksamkeit erhielt. Die Vorfälle in Köln führten schließlich auch zu einer weiteren Gesetzesänderung: Nach sexuellen Angriffen "aus einer Gruppe heraus" können sämtliche "Gruppenmitglieder" verurteilt werden – also auch jene, die zugeschaut oder die Tat angefeuert haben. Für Grüne und Linke ist dies ein heikler Punkt: "Nach der Verfassung kann jeder nur für seine individuelle Schuld bestraft werden", sagte Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Grünen. Von der CDU heißt es dagegen: "Wir sind der Auffassung, dass auch derjenige in der dritten oder vierten Reihe erheblich am Unrecht mitwirkt." (zeiner)

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