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Gusenbauer könnten in den USA bis zu fünf Jahre Haft drohen

Von nachrichten.at/apa   20.September 2018

Die Tageszeitung "Presse" sprach mit dem Washingtoner Anwalt Thomas Spulak, der darlegte, dass das Gesetz schlagend werden könnte, falls Gusenbauer von dem früheren Wahlkampfmanager von US-Präsident Donald Trump, Paul Manafort, bezahlt wurde, um für den früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch im Rahmen der sogenannten "Hapsburg Group" in den USA Lobbying zu betreiben. "Das Gesetz ist eindeutig: Wenn er von Manafort bezahlt wurde und ihm bewusst war, dass dieser vom Ausland gesteuert wurde, hätte er sich als Agent registrieren lassen müssen", so der Anwalt gegenüber der Zeitung. Allerdings räumte er ein, dass Gusenbauer auch straffrei ausgehen könnte, wenn er glaubhaft macht, nicht gewusst zu haben, von wem er bezahlt wurde.

Das Gesetz war im Jahr 1938 ursprünglich zur besseren Kontrolle von deutscher NS-Propaganda in den USA eingeführt worden. Demnach müssen sich "ausländische Agenten" innerhalb von zehn Tagen und noch vor Aufnahme ihrer Lobbyingtätigkeit registrieren lassen und die Informationen an den Staat über ihren Auftrag alle sechs Monate aktualisieren. Außerdem müssen alle von ihnen verbreiteten Materialien den gut sichtbaren Hinweis enthalten, dass diese in ausländischem Auftrag erstellt wurden. Das Gesetz sieht ein Strafmaß von bis zu 10.000 Dollar (8.571,18 Euro) bzw. bis zu fünf Jahren Haft vor, wenn ein "ausländischer Agent" sich nicht an diese Vorschriften hält.

Was Gusenbauer betrifft, so liegt derzeit laut dem US-Gerichtsregister keine öffentliche Anklage gegen ihn vor. Der Ex-Bundeskanzler wiederholte am Donnerstag gegenüber der APA auf Anfrage, er sei dazu von den amerikanischen Behörden bisher nicht kontaktiert worden.

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