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EU-Volksbegehren braucht neun Staaten

01. April 2010, 00:04 Uhr

BRÜSSEL. Im Lissabon-Vertrag ist die Möglichkeit von EU-weiten Bürgerinitiativen vorgesehen, wie sie ablaufen sollen, legt der Vertrag allerdings nicht fest. Dazu die Details auszuarbeiten, ist Aufgabe der EU-Kommission.

BRÜSSEL. Im Lissabon-Vertrag ist die Möglichkeit von EU-weiten Bürgerinitiativen vorgesehen, wie sie ablaufen sollen, legt der Vertrag allerdings nicht fest. Dazu die Details auszuarbeiten, ist Aufgabe der EU-Kommission.

Gestern präsentierte EU-Verwaltungskommissar Maros Sekfovic den ersten Vorschlag. Kernpunkt: Die Unterstützer einer europaweiten Bürgerinitiative müssen aus zumindest neun, also einem Drittel der EU-Mitgliedsstaaten, kommen. Im Lissabon-Vertrag ist nur von einer „erheblichen Anzahl“ von Mitgliedsstaaten die Rede.

300.000 Erst-Unterstützer

Konkret soll es laut Kommission zwei Schritte geben. Zunächst müssen mindestens 300.000 Unterstützungsbekundungen in mindestens drei Staaten gesammelt werden. Dann soll die EU-Kommission zwei Monate Zeit haben, zu entscheiden, ob die Bürgerinitiative „zulässig“ ist – das heißt, ob sie ein Thema behandelt, zu dem die Kommission Vorschläge machen kann und die EU rechtlich zuständig ist.

Wenn ja, müsste die Bürgerinitiative dann in den besagten zumindest neun Staaten unterstützt werden. Auch eine Mindestzahl von unterstützenden Bürgern pro Land soll festgesetzt werden. In Österreich wären dies 14.250, in Deutschland 72.000.

In Europa werde „ein weiteres Instrument der direkten Demokratie und der Mitbestimmung konkretisiert“, begrüßte der Vorsitzende des EU-Unterausschusses im Parlament, Fritz Neugebauer, den Plan. „Liste Martin“-EU-Parlamentarier Martin Ehrenhauser lehnte ihn dagegen als „Scheindemokratie“ ab.

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