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EU-Ausland: Jeder zweite Verkehrssünder ohne Strafe

24. November 2016, 00:04 Uhr
Jeder zweite Verkehrssünder kam im EU-Ausland 2015 ohne Strafe davon
Wer im EU-Ausland zu schnell fährt, kommt meist ohne Strafe davon – gleiches gilt für EU-Ausländer in Österreich Bild: EPA

BRÜSSEL. Die EU-Kommission beklagt "fehlende gegenseitige Unterstützung" der Mitgliedsländer.

Die Straflosigkeit bei Verkehrsdelikten im EU-Ausland sollte eigentlich seit 2015 der Vergangenheit angehören. Davon ist man jedoch weit entfernt, wie ein aktueller Bericht der EU-Kommission zeigt: Demnach kam die Hälfte der Verkehrssünder im EU-Ausland im Vorjahr ohne Strafe davon.

"2015 wurden schätzungsweise 50 Prozent der erfassten Straßenverkehrsvergehen, die durch Personen mit Auslandswohnsitz begangen wurden, nicht untersucht", heißt es im ersten Kommissionsbericht zur "Bewertung des grenzüberschreitenden Austausches von Informationen über Straßenverkehrsvergehen" vom 16. November.

Die Gründe dafür seien insbesondere "eine verzögerte oder unzureichende Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht" sowie "das Fehlen von gegenseitiger Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten".

Defizite bei den Justizbehörden

Defizite sieht Brüssel insbesondere bei der Durchsetzung von Strafzetteln durch die Justizbehörden, wenn sich Verkehrssünder nach Zustellung weigern, zu zahlen. Die Erfolgsquote bei Versuchen, die Zahlung zu erzwingen, ist demnach äußerst gering. Laut Kommission halten auch verschiedene Mitglieder die Rahmenvereinbarungen zur Durchsetzung von Strafen in anderen EU-Staaten aus 2005 mit Blick auf Verkehrsvergehen für unzureichend.

Dennoch sieht die Kommission erste Erfolge. Auch wenn es noch zu früh sei, die Auswirkung auf die Verkehrssicherheit zu beziffern, habe sich die Zahl der grenzüberschreitend geahndeten Verkehrsdelikte zwischen 2013 und 2015 bereits vervierfacht, heißt es im Bericht. Eine abschreckende Wirkung werden die EU-Strafen aber nur entfalten, wenn das Problem mit den Zahlungsverweigerern gelöst werde.

Die EU hatte jahrelang über das abgestimmte Vorgehen gegen Verkehrssünder außerhalb ihrer Heimatländer verhandelt. 2015 mussten die meisten Mitgliedstaaten die entsprechende Richtlinie in nationales Recht umsetzen, die Behörden Zugriff auf die Kraftfahrzeugregister aller Mitgliedsländer gewährt.

Nur Großbritannien, Irland und Dänemark bekamen zur Umsetzung zwei Jahre länger Zeit.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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( Kommentare)
am 24.11.2016 12:10

Ja das weis eh schon jeder, das nur Österreicher abgehockt werden und die Strafen brav ins Ausland zahlen - umgekehrt nicht. Die vielen Verkehrsüberwachungen dienen nur dazu, dass der Bürger abgezockt wird. Die neuesten Machenschaften auf dem Land - Ortstafeln werden verschoben und sosofrtt scharf kontrolliert. 70er Beschränkungen werden zu 50ern und sofort ist die Radarpistole parat. Solange unsere Exekutive nur bei österreichischen Bürgern Gesetze anwenden darf und die Politik nichts ändert, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn der Wähler STOP sagt.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 24.11.2016 10:37

Und genau das sind die dinge, die den bürger sauer aufstossen.
Hier und bei ähnlichem ist die Eu gefordert - und sie schläft😴

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charon (422 Kommentare)
am 24.11.2016 08:33

Unsere zuständigen Herrn arbeiten doch alle nur für ihre eigenen Interessen. Passt auch zu dem heutigen Artikel über die Förderung von E-Autos.
Mit dem Emisionslosen E-Auto bist du als Fahrer genauso an das IG-L gebunden.
Hast aber ein H, CZ, BIH, PL Kennzeichen kannst du fahren wie du willst. Jeder der das nicht glaubt soll einmal z.B. von Enns nach Allhaming oder entgegengesetzt auf der A1 fahren. Da wirst du oft mit Geschwindigkeiten überholt, die auch ohne IG-L verboten sind.

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