So viele Steuern sollte der weltgrößte Onlinehändler Amazon an Steuern in Luxemburg von 2006 bis 2014 auf Bestreben der EU-Wettbewerbshüter nachzahlen. Daraus wird vorerst nichts, denn das EU-Gericht kippte die Anordnung, weil nicht hinreichend nachgewiesen sei, dass die Steuerminderungen Unrecht waren.
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