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Wie bei James Bond: Prozess um Steuersparmodell "Goldfinger" begonnen

Von nachrichten.at/apa   13.November 2019

Zunächst sind zwei Verdächtige angeklagt. Der Prozess habe wie geplant begonnen, sagte ein Gerichtssprecher. Bis Jänner 2021 sind fast 80 Prozesstage angesetzt.

Insgesamt ist der Fall deutlich größer: Die Staatsanwaltschaft hat gegen mehr als 100 Beschuldigte Ermittlungen eingeleitet und 20 Verdächtige angeklagt. Dabei handle es sich um die Initiatoren eines im Raum München praktizierten Modells und um Gesellschafter beteiligter Unternehmen, hieß es. Im Visier der Ermittler stehen nicht nur Steuerzahler selbst, sondern auch Berater und Rechtsanwälte. Es stehen mehrere Mammutprozesse zu diesem umstrittenen Steuervermeidungsmodell bevor.

Allein die erste eingereichte Anklage ist 180 Seiten lang. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft dem Gericht Beweismittel im Umfang von 21 Umzugskartons übergeben. Anfang 2018 waren bei einer großen Razzia zunächst sieben Beschuldigte in Untersuchungshaft gekommen, die Haftbefehle wurden später aber aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt.

Steuerhinterziehung

Der deutsche Gesetzgeber hatte 2013 das Einkommensteuerschlupfloch gestopft. Zudem hatte der deutsche Bundesfinanzhof 2017 entschieden, unter welchen Bedingungen der Goldhandel in der Zeit vor der Gesetzesänderung zulässig war. Die Staatsanwaltschaft in Augsburg geht jedenfalls davon aus, dass das hier entwickelte "Goldfinger"-System illegal und somit als Steuerhinterziehung einzustufen ist.

Wie eine Beispielrechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ergab, konnte früher ein Bürger mit einem Jahreseinkommen von einer Million Euro mittels einer "Goldfinger"-Gesellschaft in Großbritannien seine Einkommensteuerlast in Deutschland nahezu halbieren. Innerhalb eines Zwei-Jahres-Zeitraums zahlte der Einkommensmillionär demnach statt etwa 916.000 nur 467.000 Euro Steuern. Wichtig dabei ist aber, dass es im Ausland tatsächlich einen Geschäftsbetrieb gab und dort nicht nur ein Scheinunternehmen bestand, um die deutschen Finanzbehörden zu täuschen.

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29. März 2024