Whistleblowerin Chelsea Manning kommt frei
ALEXANDRIA. Ein US-Gericht hat die Freilassung der früheren Wikileaks-Informantin Chelsea Manning angeordnet.
Die gegen die 32-Jährige verhängte Beugehaft sei nicht mehr notwendig, heißt es in dem Urteil des US-Bundesgerichts von Virginia. Manning hatte erst am Tag zuvor versucht, sich das Leben zu nehmen. Sie wurde zur Erholung in ein Krankenhaus gebracht.
Die frühere Soldatin hätte durch die Beugehaft dazu gezwungen werden sollen, vor einer Grand Jury – einem mit weitreichenden Ermittlungsvollmachten ausgestatteten Geschworenengremium – zum Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange auszusagen. Die Grand Jury stellte ihre Arbeit jedoch am Mittwoch ein – dies war der Grund für die Entscheidung des Richters, Manning auf freien Fuß zu setzen.
Geldstrafe bleibt aufrecht
Eine gegen Manning verhängte Geldstrafe von 256.000 Dollar bleibt in Kraft. Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte 2010 und 2011 hunderttausende geheime Militärdokumente zu den Konflikten im Irak und in Afghanistan sowie vertrauliche Diplomatendepeschen veröffentlicht. Quelle war Manning, die vor ihrer geschlechtsangleichenden Operation als Mann lebte und mit Vornamen Bradley hieß. Sie hatte das Material von Militärrechnern heruntergeladen.
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