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"Upskirting" und Gafferfotos sind jetzt eine Straftat

04. Juli 2020, 00:04 Uhr

BERLIN. Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt, das sogenannte "Upskirting", ist künftig in Deutschland eine Straftat.

Gleiches gilt, wenn man Unfalltote fotografiert oder filmt. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat der Bundestag am Freitag verabschiedet. "Upskirting" war bisher meist keine Straftat. Durch die Reform müssen die Täter jedoch mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die gleiche Strafe droht in Zukunft, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bisher schützte das Strafrecht nämlich nur lebende Unfallopfer.

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