Trotz Lockerungen: Offene Grenzen gibt es noch nicht
WIEN. Neue Regelungen sind kompliziert, weitere Freiheiten ab 15. Juni.
Die Grenzkontrollen zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz sind seit dem Wochenende zwar deutlich gelockert, wirkliche Reisefreiheit gibt es aber noch nicht.
Deutschland und Schweiz: Die Einreise nach Deutschland ist aus Österreich weiter nur möglich, wenn man dafür einen triftigen Grund hat. Die Liste an zulässigen Gründen wurde allerdings erweitert. Einreisen sind jetzt möglich, wenn man in Deutschland arbeitet oder studiert, seinen Lebenspartner oder Verwandte besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen will. Gleiches gilt für Besitzer von Grundstücken, Wohnungen, Schrebergärten. Ebenso dürfen Menschen einreisen, die Tiere versorgen müssen. Doch Vorsicht: Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und diese am Grenzübergang bei einer Kontrolle vorweisen können. Das Formular kann auf der Website der Bundespolizei unter bundespolizei.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Ab 15. Juni sollen die Grenzen aber wieder komplett offen sein.
Italien will seine Grenzen am 3. Juni für Touristen aus der EU öffnen. Die zweiwöchige Quarantäne für Einreisende soll dann wegfallen. Damit will die Regierung den Tourismus ankurbeln. Da aber die Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums für Italien vorerst aufrecht bleibt, wird bei der Heimkehr weiter ein gesundheitliches Attest bzw. Heimquarantäne nötig.
Das kroatische Innenministerium hat bestätigt, dass Urlauber aus allen EU-Ländern nach Kroatien einreisen dürfen. Die Buchung einer Ferienunterkunft zählt dabei zu der Kategorie "wirtschaftliches Interesse" für Kroatien. Ausländer müssen an der Grenze ihren Einreisegrund belegen. Für Urlauber gilt als Beweis eine Hotel- oder Ferienwohnungsbuchung. Doch sind auch hier bei der Rückkehr nach Österreich vorerst weiterhin Attest oder Quarantäne fällig.
In Tschechien ist zwar der Corona-bedingte Ausnahmezustand in der Nacht ausgelaufen, der Einreisestopp für Touristen bleibt aber. Ausnahmen gibt es wie bisher für Ausländer, die über einen dauerhaften Wohnsitz in Tschechien verfügen. Sie müssen bei der Wiedereinreise einen negativen Coronavirus-Test vorweisen oder sich einer 14-tägigen Heimquarantäne unterziehen. Grundsätzlich will Prag aber mit 8. oder 15. Juni die Grenze zu Österreich wieder völlig öffnen.
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Wie wird denn eine 14tägige Wiedereinreise -Quarantäne arbeits-/urlaubsrechtlich behandelt?
Es gibt offene Grenzen
Von Österreich nach Deutschland ins Kleinwalsertal und dann über Deutschland nach Innsbruck und dann nach Linz
Oder nicht Herr Bundeskanzler?
Ich hoffe es wird ihnen in der Quarantäne nicht langweilig
Dann können Sie einmal ihr Facebook selbst bearbeiten oder?
Schnell alle Grenzen öffne das Virus möchte sich wieder etwas schneller ausbreiten!
DAS VIRUS IST ANSTECKENDER GEWORDEN!!!!!
eine schande dass es noch immer keine offenen grenzen in der eu gibt, wirtschaftlich u gesellschaftlich!