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Südafrika verbietet Züchtigung von Kindern
JOHANNESBURG. Das Ohrfeigen und andere körperliche Züchtigungen des Nachwuchses sind in Südafrika künftig verboten.
Sie verstoßen gegen die Grundgesetze des Landes, erklärte gestern der oberste Verfassungsrichter Mogoeng Mogoeng in Johannesburg. Das Höchstgericht stellte sich damit hinter die Rechtsprechung aus dem Jahr 2017.
Vor zwei Jahren hatte ein Vater seinen damals 13-jährigen Sohn geohrfeigt, als er ihn beim Pornoschauen überrascht hatte. Eine religiöse Gruppierung hatte daraufhin das Verfassungsgericht mit der Begründung angerufen, dass das Schlagen von Kindern aus pädagogischen Gründen keine Verletzung von deren Verfassungsrechten darstelle.
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