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Kirchenasyl: Äbtissin droht "empfindliche Freiheitsstrafe"

Von nachrichten.at/apa, 30. Juli 2020, 12:35 Uhr

BAMBERG. Das Bamberger Amtsgericht legt einer Abtissin mit Aussicht auf Bewährung "dringend" nahe, die Beherbergung von weiterhin ihrer Abtei lebenden Asylbewerbern einzustellen.

Mutter Mechthild Thürmer (62), Äbtissin, muss wegen mehreren Fällen gewährten Kirchenasyls "mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe" rechnen. Das geht aus einem Schreiben des Bamberger Amtsgerichts gegen sie hervor. Mittlerweile sind gegen die Benediktinerin zwei weitere Ermittlungsverfahren "wegen gleichartiger Taten anhängig", wie es in dem Brief vom 27. Juli heißt. Ursprünglich sollte ein erster Prozess wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt am Freitag beginnen. Dieser Termin wurde vom Gericht aufgehoben, das alle Verfahren miteinander verbinden will, berichtet Kathpress.

Dem Gericht sei bekannt, dass zumindest eine Asylbewerberin "derzeit noch immer in der Abtei Maria Frieden beherbergt wird". Die Äbtissin wird aus diesem Anlass darauf hingewiesen, dass sie "im Falle einer entsprechenden dreifachen Verurteilung mit der Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen hat". Das Gericht legt ihr mit Blick auf eine mögliche Aussetzung dieser Strafe zur Bewährung "dringend" nahe, ihr Verhalten zu überdenken.

Der Hinweis ihres Anwalts auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Landau vom 20. Mai dieses Jahres, wonach ein "offenes Kirchenasyl" eine Abschiebung nicht verhindern würde und deshalb ein strafbares Verhalten nicht vorliegen könne, liegt nach Einschätzung des Amtsgerichts Bamberg "neben der Sache".

Bayerische Unterstützer von Kirchenasyl argumentieren, Behörden könnten die betroffenen Flüchtlinge jederzeit abschieben, weil ihnen der Aufenthalt unverzüglich bekannt gemacht werde. Sie verzichteten aber von sich aus oder auf Weisung auf den Vollzug der Ausreisepflicht. Daher könne eine Beihilfe zu ihrem Aufenthalt nicht strafbar sein.

Die Benediktiner-Ordensfrau bestreitet den Vorwurf rechtswidrigen Handelns und beruft sich auf ihr Gewissen. Sie habe Menschen in Not geholfen. Dies könne nicht strafbar sein.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 31.07.2020 12:03

Was genau führt zum Strafbestand? Was genau hätte sie tun oder lassen müssen, um sich nicht strafbar zu machen?
Hätte sie den Asylsuchenden kein Essen geben dürfen?
Hätte sie die Asylsuchenden mit körperlicher Gewalt auf die Straße schaffen müssen?
Oder was genau wäre in ihrem Fall unbedingte Pflicht bzw. verboten gewesen?

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RobertReason (3.014 Kommentare)
am 30.07.2020 12:51

Staat > Religion.

Wurde hart erkämpft, bis es zu einer Säkularisierung kam.

Und Gesetze gelten für JEDEN gleich.

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observer (22.215 Kommentare)
am 30.07.2020 12:55

Jede und jeder hat sich an die Gesetze zu halten. selbstverständlich auch KlerikerInnnen. Und wer sich dem verweigert - noch dazu mehrfach und hartnäckig, der oder die gehört in den Häfen. In diesem Fall sozusagen von Zelle zu Zelle.

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Gugelbua (31.935 Kommentare)
am 30.07.2020 18:53

Na ja, in Österreich steht das Kirchengesetz noch immer über dem Staatlichen😉

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Maleficent (483 Kommentare)
am 30.07.2020 19:12

Die Frage, welcher Kirche bleibt allerdings unbeantwortet.

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