Van der Bellen besuchte den Papst

Wer ab dem 1. Oktober keinen italienischen "Green Pass" (Grünen Pass) vorweisen kann, darf nicht zur Arbeit kommen, gilt als unentschuldigt abwesend und bekommt entsprechend kein Arbeitsentgelt. Sozialversicherungsbeiträge und ähnliche Leistungen werden indes weiter gezahlt.    Bild: HELMUT FOHRINGER (APA)