Israel, Paris, Prag: Bedingungen für Einreise schärfer
WIEN. Nach der Verhängung neuer Reisewarnungen hat das Gesundheitsministerium auch die Einreisebestimmungen angepasst. Die geänderte Einreiseverordnung gilt ab kommendem Montag, 28. September.
Bei der Einreise unter anderem aus Israel, Teilen Frankreichs (Ile-de-France mit dem Großraum Paris und Provence-Alpes-Cote d’Azur) und der Region der tschechischen Hauptstadt Prag nach Österreich muss ab Montag ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit einem negativen Coronatest vorgelegt werden, ansonsten ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend. Für andere Länder entfällt dagegen auf österreichischer Seite die Test- bzw. Quarantänepflicht bei der Einreise. Es sind dies Schweden, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und Uruguay. Bei Portugal sind nur noch die Regionen Lissabon und Norte von den Maßnahmen betroffen. Außerdem wurde die bisher mit 30. September befristete Einreiseverordnung bis 31. Dezember verlängert.
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