Hunderttausende Falschpark-Strafen rechtswidrig
FRANKFURT/MAIN. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat entschieden, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist.
Für die Stadt hat das weitreichende Folgen: Mindestens seit 2018 beauftragte diese nämlich genau so ein privates Unternehmen. Damit sind alle Strafzettel, die seitdem für das Falschparken verteilt wurden, nichtig.
Allein 2018 betrifft das nach Angaben des Gerichts mehr als 700.000 Parkverstöße. Mehr als zehn Millionen Euro soll die Summe der Sanktionswerte hoch sein. Zahlen für 2019 liegen noch nicht vor. Das Geld kann von den Betroffenen zurückgefordert werden.
Begonnen hatte der Rechtsstreit im Sommer 2018, als ein Mann sich gegen einen 15-Euro-Strafzettel wehrte. Aufgenommen hatte den mutmaßlichen Verstoß ein Mitarbeiter einer privaten Firma, der als "Stadtpolizist" in Uniform auftrat.
Staatliches Gewaltmonopol
Dabei habe die Stadt Frankfurt "gesetzlich zugewiesene Verpflichtungen" und "hoheitliche Aufgaben" in Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs verbotenerweise ausgelagert. Das im Rechtsstaatsprinzip verwurzelte staatliche Gewaltmonopol beziehe sich auch auf die gesamte Verkehrsüberwachung.