Höchstgericht: Firtasch darf an die USA ausgeliefert werden
WIEN. Der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch kann an die USA ausgeliefert werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte gestern ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Wien und wies sowohl eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur als auch einen Erneuerungsantrag von Firtaschs Verteidigern ab.
Nun ist Justizminister Clemens Jabloner am Zug: Er muss die politische Entscheidung über die Auslieferung Firtaschs treffen.
Kernpunkt der Argumentationslinien sowohl der Generalprokurator als auch des Firtasch’schen Verteidigerteams – angeführt von Ex-FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer – war, dass das OLG Wien im Februar 2017 die Behauptung politischer Motive für den US-Auslieferungsantrag als "nicht ausreichend begründet" verworfen hatte. Der fünfköpfige OGH-Senat stellte zwar Gesetzesverletzungen im OLG-Urteil fest – etwa die Rechtsauffassung, wonach "rein kriminelle Taten" nicht in den Regelungsbereich des Auslieferungsvertrags mit den USA fielen –, diese hätten aber letztlich keinen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts gehabt, die daher auch nicht aufzuheben sei.