Hamburger Gericht verurteilte fünf Männer wegen G20-Ausschreitungen
HAMBURG. Drei Jahre nach den schweren Auschreitungen während dem Hamburger G20-Gipfel hat ein Gericht fünf Männer verurteilt.
Das Landgericht der deutschen Hansestadt hat einen 24-jährigen Franzosen wegen Beteiligung an Krawallen zu drei Jahren Haft verurteilt. Vier weitere Angeklagte aus Deutschland im Alter von 19 und 26 Jahren verurteilten die Richter am Freitag wegen desselben Vorwurfs zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und fünf Monaten oder Arbeitsleistungen.
Das Gericht war nach dem eineinhalbjährigen Verfahren überzeugt, dass sich alle Beschuldigten an einem gewalttätigen Aufmarsch der linksextremen Szene an der Hamburger Elbchaussee beteiligt hatten. Dabei waren unter anderem zahlreiche Autos angezündet und Gebäude beschädigt worden. Im Fall des Franzosen ging es zusätzlich noch um dessen Beteiligung an Ausschreitungen im Hamburger Schanzenviertel.
Alle fünf Angeklagten wurden wegen Landfriedensbruchs und psychologischer Beihilfe zur Brandstiftung verurteilt, der Franzose auch wegen Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Männer hätten durch ihre Beteiligung an dem Aufmarsch "die Basis" für Aktionen von Gewalttätern gelegt und diesen "Rückhalt" gegeben, sagte die Vorsitzende Richterin.
Um konkrete persönliche Tatvorwürfe ging es nur im Fall des Angeklagten aus Frankreich. Dieser warf nach Überzeugung des Gerichts während des Aufmarschs am Morgen des 7. Juli 2017 einen Böller in einen Hauseingang und bei den weiteren abendlichen Krawallen im Schanzenviertel Steine und Flaschen auf Polizisten. Er wurde daher zusätzlich auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Beamte verurteilt. Alle Angeklagten waren nachträglich durch die Auswertung von Videoaufnahmen durch Ermittler der Hamburger Polizei identifiziert worden. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Nach deren Darstellung hatte es sich bei dem Protestaufmarsch gegen das Gipfeltreffen der G20-Staaten an der Elbchaussee um eine paramilitärisch geplante Aktion der linken Szene gehandelt, an der sich die Angeklagten wissentlich beteiligt hätten. Daher hätten sie sich auch für alle Taten als Mittäter zu verantworten.
Diese Darstellung sei im Lichte der Ergebnis der Beweisaufnahme aber "eine unzulässige Pauschalisierung und rechtlich falsch", sagte die Vorsitzende Richterin. Sie kritisierte insbesondere die Staatsanwaltschaft, aber auch die Verteidigung für deren jeweilige Prozessführung scharf. Beide hätten in dem Verfahren "politische Stimmungsmache" betrieben.Terroranschlag in Moskau: Zahl der Todesopfer stieg auf 143
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