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Gericht in Tschechien kippt Testpflicht für Reiserückkehrer

Von nachrichten.at/apa   31.März 2021

Die bisherige Regelung, welche einen negativen Corona-Test bereits vor dem Abflug oder bei Abreise in Richtung Tschechien verlangt, sei unverhältnismäßig. 

Für problematisch hielt das Gericht besonders den Umgang mit Menschen, deren Corona-Test vor der Reise nach Tschechien positiv ausfällt. Sie seien faktisch gezwungen, im Ausland zu bleiben oder Sanktionen in Kauf zu nehmen. Das führe dazu, dass tschechische Bürger für die Rückkehr in ihr Land bestraft würden, kritisierte das Gericht.

Das Urteil tritt erst am 5. April in Kraft. Die Richter gaben damit der Regierung in Prag nach eigener Aussage Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen. Sie betonten, dass sie die Gefahren durch das Coronavirus keineswegs kleinreden wollten. Man könne aber nicht auf die Einhaltung des Rechtsstaats verzichten.

Die tschechische Testpflicht für Reiserückkehrer gilt derzeit für fast alle Länder der Welt. Ausgenommen sind nur Australien, Südkorea, Neuseeland, Singapur und Thailand, der Vatikanstaat und Island. Für manche Länder wie Frankreich ist ein PCR-Test verpflichtend, bei anderen wie Deutschland reicht ein Schnelltest.

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29. März 2024