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Fritz von Weizsäcker erstochen: Zwölf Jahre Haft für Angeklagten

Von nachrichten.at/apa, 08. Juli 2020, 16:10 Uhr

BERLIN. Rund acht Monate nach dem tödlichen Angriff auf den Chefarzt Fritz von Weizsäcker ist der Angeklagte wegen Mordes verurteilt worden.

Das Landgericht Berlin verhängte am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Bei dem Urteil wurde eine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt, sonst wäre bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe zwingend.

Der Angeklagte aus Andernach in Rheinland-Pfalz wurde außerdem wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verurteilt. Der Polizist, der privat bei dem Vortrag war, bei dem Weizsäcker erstochen wurde, wollte den Angreifer stoppen und wurde schwer verletzt.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwältin. Sie hatte 14 Jahre Haft und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. In ihrem Plädoyer sagte sie, der Täter habe den jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker gegen Ende des Vortrags in der Schlosspark-Klinik Berlin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen. Es sei eine sinnlose Tat eines psychisch nicht unerheblich gestörten Mannes. Als Mordmotiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten.

Fritz von Weizsäcker (59) war am 19. November 2019 durch einen Messerstich in den Hals getötet worden. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen.

Der Angeklagte, zuletzt als Packer in einem Logistikzentrum tätig, hatte die Tat gestanden, aber keine Reue gezeigt. Laut einem psychiatrischen Gutachten war er wegen einer Zwangsstörung in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert schuldfähig.

Die beiden Verteidiger sprachen sich für eine Verurteilung wegen Mordes an dem Mediziner aus und verlangten im Fall des Polizisten einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine konkrete Freiheitsstrafe beantragten sie nicht. Er sehe allerdings nicht, dass weitere Gefahr von seinem Mandanten ausgeht, so einer der Verteidiger.

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