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Fall George Floyd: Schuldsprüche gegen Ex-Polizist

Von nachrichten.at/apa, 21. April 2021, 06:05 Uhr
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Bild: Stephen Maturen (APA/AFP/GETTY IMAGES/Stephen Maturen)

MINNEAPOLIS. Fast ein Jahr nach der Tötung des Afroamerikaners George Floyd haben die Geschworenen den weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig befunden.

Damit droht ihm eine lange Haftstrafe. Das genaue Strafmaß soll in acht Wochen festgelegt werden, erklärte Richter Peter Cahill am Dienstag (Ortszeit) in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota.

Der Richter widerrief auch Chauvins Freilassung auf Kaution - dieser wurde nach der Urteilsverkündung in Handschellen aus dem Gerichtssaal geführt. Vor dem Gerichtsgebäude brachen Wartende in Jubel und Tränen aus. Gegen das Urteil könnte die Verteidigung noch Berufung einlegen.

Der schwerwiegendste Anklagepunkt gegen Chauvin lautete Mord zweiten Grades ohne Vorsatz. Darauf stehen in Minnesota bis zu 40 Jahre Haft. Zudem wurde Chauvin auch Mord dritten Grades vorgeworfen, was mit bis zu 25 Jahren Haft geahndet werden kann. Auch musste er sich wegen Totschlags zweiten Grades verantworten, worauf zehn Jahre Haft stehen. Chauvin hatte auf nicht schuldig plädiert.

Der 46 Jahre alte Floyd war am 25. Mai vergangenen Jahres in Minneapolis bei einer Festnahme ums Leben gekommen. Videos dokumentierten, wie Polizisten den unbewaffneten Mann zu Boden drückten. Chauvin presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein und starb wenig später. Die Beamten hatten ihn wegen des Verdachts festgenommen, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben.

Biden begrüßte den Schuldspruch

US-Präsident Joe Biden begrüßte den Schuldspruch, rief aber zugleich zu weiterem Kampf gegen Rassismus und Polizeigewalt auf. Struktureller Rassismus sei "ein Schandfleck auf der Seele unserer Nation", sagte Biden bei einer kurzfristig anberaumten Ansprache im Weißen Haus. Mit Blick auf Floyds Familie betonte er: "Nichts kann jemals ihren Bruder, ihren Vater zurückbringen. Aber dies kann ein riesiger Schritt vorwärts auf dem Marsch zur Gerechtigkeit in Amerika sein." Nötig dafür seien allerdings echter Wandel und echte Reformen.

Biden erinnerte an Floyds letzte Worte "I can't breathe" ("ich kann nicht atmen") und sagte: "Wir können diese Worte nicht mit ihm sterben lassen." US-Vizepräsidentin Kamala Harris - die die erste Schwarze in dem Amt ist und am Dienstag unmittelbar vor Biden sprach - nannte Rassismus "ein Problem für jeden Amerikaner".

Experten gehen davon aus, dass der bisher nicht vorbestrafte Chauvin ein deutlich geringeres Strafmaß bekommen dürfte als maximal zulässig. Die Staatsanwaltschaft könnte aber innerhalb einer Woche noch einen Antrag stellen, um wegen besonderer Schwere der Straftat ein höheres Strafmaß zu beantragen.

Schuldspruch sei "Wendepunkt in der Geschichte" 

Der Anwalt von Floyds Familie, Ben Crump, bezeichnete den Schuldspruch als "Wendepunkt in der Geschichte". "SCHULDIG!", schrieb Crump auf Twitter. "Endlich ist schmerzlich verdiente Gerechtigkeit für George Floyds Familie eingetroffen. Das Urteil sende eine klare Botschaft, dass auch die Strafverfolgung zur Rechenschaft verpflichtet sei. Crump schrieb weiter: "Gerechtigkeit für das schwarze Amerika ist Gerechtigkeit für ganz Amerika!"

Floyds Bruder Philonise zeigte sich ebenfalls erleichtert: "Gerechtigkeit für George bedeutet Freiheit für alle", sagte Philonise Floyd in Anspielung auf die letzten Worte seines Burders. Dessen wiederholtes Flehen kurz vor seinem Tod - "I Can't Breathe" - ist zu einem Slogan gegen Polizeigewalt und Rassismus geworden.

Vor dem massiv gesicherten Gerichtsgebäude in Minneapolis herrschte Volksfeststimmung, Hunderte Menschen jubelten und feierten ausgelassen, wie ein dpa-Reporter berichtete. Anwesende skandierten unter anderem "Black Lives Matter" und "Wer hat gewonnen? Wir haben gewonnen". Sie riefen George Floyds Namen. Auch am einstigen Tatort, dem heutigen "George Floyd Platz", versammelten sich Menschen.

Größte Protestbewegung seit Jahrzehnten

Floyds Schicksal hatte in den USA mitten in der Corona-Pandemie eine Welle an Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst und entwickelte sich zur größten Protestbewegung seit Jahrzehnten. Vielerorts wurden auch Polizeireformen auf den Weg gebracht.

Im US-Kongress ist zudem noch ein nach George Floyd benanntes Gesetz für Polizeireformen anhängig. Das von Demokraten kontrollierte Repräsentantenhaus hat dem Gesetz zugestimmt, im Senat wäre aber auch die Zustimmung einiger Republikaner notwendig. Das ist bisher nicht absehbar. Biden rief den Kongress am Dienstag dazu auf, das Gesetz schnell zu verabschieden.

Die Erwartungen an das Verfahren in den USA waren immens: Viele Menschen, darunter viele Schwarze, hatten auf ein Urteil gehofft, das ein Zeichen gegen Rassismus und Polizeigewalt setzen würde.

Der frühere US-Präsident Barack Obama forderte nach dem Schuldspruch ein tiefgreifendes Umdenken und Reformen. "Wahre Gerechtigkeit erfordert, dass wir die Tatsache einsehen, dass schwarze Amerikaner anders behandelt werden, jeden Tag", erklärte Obama auch im Namen seiner Frau Michelle. "Wir müssen anerkennen, dass Millionen unserer Freunde, Familienangehörigen und Mitbürger in Angst leben, dass ihre nächste Begegnung mit der Polizei ihre letzte sein könnte."

Geschworene mussten einstimmig entscheiden

Die Entscheidung über Schuld oder Unschuld fiel dem US-Rechtssystem folgend den Geschworenen zu. Für die seit Montagnachmittag andauernden Beratungen der zwölf Jury-Mitglieder gab es keine Zeitvorgabe. Sie waren während der Unterredungen in einem Hotel untergebracht. Ihr Urteil musste einstimmig getroffen werden.

Wegen des Prozesses war in Minneapolis ein Großaufgebot der Sicherheitskräfte im Einsatz, inklusive Soldaten der Nationalgarde. Die Stadt Minneapolis hatte sich bereits im März mit Floyds Familie auf eine Vergleichszahlung von 27 Millionen US-Dollar (etwa 22,6 Millionen Euro) wegen des Vorgehens der Polizei geeinigt. Das strafrechtliche Verfahren war davon aber nicht direkt betroffen.

Chauvins Verteidiger Eric Nelson hatte argumentiert, dass Chauvins Gewaltanwendung gerechtfertigt gewesen sei, weil sich Floyd der Festnahme widersetzt habe. Zudem vertrat er die Meinung, dass Floyds Tod nicht primär auf Gewalteinwirkung zurückging, sondern vor allem auf bestehende Herzprobleme und Rückstände von Drogen in seinem Blut.

Experten der Staatsanwaltschaft wiesen diese Argumentation klar zurück. Ein Lungenspezialist etwa erklärte, Floyd sei an den Folgen von Sauerstoffmangel gestorben. Der niedrige Gehalt an Sauerstoff habe Hirnschäden verursacht und Floyds Herz zum Stillstand gebracht. Der Polizeichef von Minneapolis, Medaria Arradondo, bezeichnete Chauvins Gewaltanwendung als unverhältnismäßig und vorschriftswidrig.

Chauvin war nach Floyds Tod entlassen worden. Er befand sich gegen Kaution auf freiem Fuß und war während des ganzen Prozesses anwesend. Neben Chauvin sind drei weitere am Einsatz gegen Floyd beteiligte Ex-Polizisten angeklagt, die in einem separaten Verfahren ab dem 23. August vor Gericht stehen werden. Ihnen wird Beihilfe zur Last gelegt. Auch ihnen könnten langjährige Haftstrafen drohen.

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26  Kommentare
26  Kommentare
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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 24.04.2021 08:23

Wäre es zu einem Schuldspruch gekommen ohne dieses Video, das die ganze Welt gesehen hat?

Oder hätte man die Sache nicht auch wieder vertuscht.

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2good4U (17.368 Kommentare)
am 21.04.2021 12:13

Ein Schuldspruch in dieser Sache ist gut und richtig.

Dennoch muss man aufpassen dass man nicht plötzlich hinter jedem von der Polizei getöteten Schwarzen Rassismus vermutet.

Denn auch Schwarze sind nicht per se heilig und nicht jeder tödliche Schusswaffengebrauch der Polizei ist automatisch ungerechtfertigt.

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 21.04.2021 12:35

Bei uns werden (auch relativ gesehen) wesentlich seltener Menschen von Polizisten getötet.... und trotzdem ist es bei uns viel sicherer.

Polizeigewalt ist offenbar kontraproduktiv, und das umso mehr, wenn sie "zufälligerweise" fast nur Farbige trifft... (da gab es ja auch bei uns schon schlimme Vorfälle...)

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.04.2021 12:50

Woran wird das wohl liegen? *grübel*

Vielleicht daran das nicht jeder Trottel mit einer Pistole herum laufen darf?

Wenn hier jeder eine Schusswaffe mit sich führen dürfte, sähe es hier auch anders aus.

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gent (3.909 Kommentare)
am 21.04.2021 12:07

Mit der auch bei uns zunehmenden Zahl bewaffneter Krimineller muss auch hierzulande ein Umdenken beginnen!

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Berni-Pelizzari (968 Kommentare)
am 21.04.2021 10:46

Ein Schauprozess sondergleichen um die Massen zu beruhigen, mehr nicht ...

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.04.2021 11:11

Richtig! Man hätte den armen Polizisten niemals vor Gericht stellen dürfen!

.............^^

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( Kommentare)
am 21.04.2021 11:53

Richtig !

Man hätte sich doch auch nur

8 Minuten auf ihn niederknien müssen !

Irgend so ein Schlechtachter hätte sich sicher auch entblödet
und festgestellt, daß er am XYZ- Syndrom gelitten hat.

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JoachimGrill (518 Kommentare)
am 21.04.2021 10:35

Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung! Ja, 2nd Degree Murder ist ungefähr vergleichbar mit unserer fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, also 40 Jahre werden es kaum werden.

Aber das Problem der militarisierten, grundsätzlich ungebildeten und schlecht trainierten Polizei wird dadurch nicht kleiner. Dazu kommt noch, dass es praktisch in allen Bundesstaaten die "qualified immunity" für polizeiliche Missetaten gibt. Das ist Recht der Bundesstaaten und bis dato hat noch kein einziger ( weder Demokraten noch Republikaner) etwas unternommen um diesen Unfug aufzuheben. Da liegt der Hase im Pfeffer! Die Cops brauchen keine Panzer, leichte MGs und ähnliches nur weil es billig vom Militär zu haben ist. Die bräuchten Training mit Waffen und Einsatztaktik. Wie kann es passieren, dass so eine Cop Tussi statt des Taser die Pistole zieht? Wie kann es passieren, dass in NYC drei Cops herumballern, dabei eine Passantin töten aber den Bösewicht meterweit verfehlen?

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.04.2021 10:51

"Cop Tussi" die Waffe zieht?

Ein per Haftbefehl gesucht er Straftäter versucht sich der Verhaftung zu entziehen, was eine Verfolgungsjagd zur Folge gehabt hätte, wo Gefahr für das Leben unbeteilugter bestanden hätte.

Ich sehe da kein Fehlverhalten der Polizistin.

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stomper65 (239 Kommentare)
am 21.04.2021 11:06

Wertes Kaninchen

Also jemanden, der sich zwar rechtswidrig einer Festnahme entzieht, darf die Polizei natuerlich mit "angemessenen Mitteln" arretieren. So weit so gut. Diese Mittel muessen allerdings "Verhaeltnismaessig" angewendet werden...(überspitzt formuliert darf ein "Handtaschenräuber" nicht einfach erschossen werden)
Das waere hier die Rechtslage...

Aber eine nicht tödliche (manstop) Waffe wie den Taser mit einer tödlichen Dienstwaffe verwechseln....( u die Polizistin hat "Taser Taser" gerufen).......

Da sehen Sie kein Fehlverhalten? Echt net?

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.04.2021 11:17

Er hat sich nicht nur der Festnahme entzogen, sondern er war ein per Haftbefehl gesuchter Krimineller der flüchten wollte, nachdem man ihn schon gestellt hatte.

Wer sich so verhält, der muss damit rechnen daran gehindert zu werden.

Egal ob die Polizistin "Taser" gerufen hat oder nicht.

Das Fehlverhalten kommt zuerst einmal von dem Mann, der sich der Verhaftung entziehen wollte. Wäre er nicht geflüchtet, wäre er auch nicht erschossen worden.

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stomper65 (239 Kommentare)
am 21.04.2021 11:26

Das "Fehlverhalten" kommt zuerst vom Fluechtenden, Da haben Sie voellig Recht.
Aber die Reaktion der Polizisten ist das Thema....Ist es fuer Sie richtig, einen Fluechtenden deswegen irrtuemlicherweise zu erschiessen??

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.04.2021 11:50

Völlig normal in den USA!

Man muss sich doch nicht über etwas künstlich aufregen, was täglich in den USA passiert. Das nicht nur durch Polizisten.

Da ballert doch jeder direkt jemanden um, dessen Nase ihm nicht passt.

Allein in diesem Jahr gab es schon 5.247 Tote und Verletzte durch Schusswaffen, davon ca. 1300 unter 17 Jahren.

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gent (3.909 Kommentare)
am 21.04.2021 12:00

Hams die „angemessenen Mittel“ erfunden, oder sinds Spezialist für US-amerikanische Polizeibefugnisse?

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sznabucco (1.864 Kommentare)
am 21.04.2021 10:24

Ist die Heiligsprechung schon eingeleitet?

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LASimon (11.144 Kommentare)
am 21.04.2021 10:17

Was aus dem Artikel nicht hervorgeht: Das Urteil lautet "schuldig" des seocnd-degree murder. Dieser Tatbestand ist am ehesen vergleichbar mit einer "grob fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge",

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.04.2021 10:34

Wo haben Sie den Müll schon wieder her?

Das Urteil lautet : wegen Mordes zweiten Grades, Mordes dritten Grades und Totschlags zweiten Grades!

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LASimon (11.144 Kommentare)
am 21.04.2021 10:10

Ein Schuldspruch kann doch kein Anlass für Freudenfeste sein. Für Genugtuung schon.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 21.04.2021 10:39

Natürlich kann er ein Grund für ein Freudenfest sein! Oder wie oft kommt es in den USA vor, dass ein Polizist sich wegen einer solchen Tat vor Gericht verantworten muss und dann auch noch schuldig gesprochen wird?!

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herst (12.748 Kommentare)
am 21.04.2021 08:03

Gewalttätige Polizisten (Sicherheitskräfte) gibt es nicht nur in USA zuhauf, sondern vorzugsweise auch in Russland, China, Türkei, afrikanischen und Südamerikanischen Ländern. Aber man kann annehmen, daß es solche, wenn auch nicht so gehäuft, in jedem Staat der Welt gibt.

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( Kommentare)
am 21.04.2021 11:59

Die Polizei hatte und hat zu allen Zeiten

und in allen Ländern der Erde

das selbe Gesicht- wenn sie können wie sie möchten
und die Rückendeckung der Regierenden haben !

Oder glaubt Jemand, daß es ohne Duldung des Staates
in Amerika oder anderswo solche Übergriffe straffrei gegeben hätte ?

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 21.04.2021 00:56

Was interessiert bitteschön einen Leser des oö. Prinzblattls das im Artikel zitiert DEUTSCHE Recht?

Noch dazu dass ein ausländischer Presseagenturartikel von den Platzhirschen 1:1 abkopiert wird, ohne ihn selber korrektur zu lesen (inklusive der ursprünglichen Tippfehler).

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 21.04.2021 05:59

"Prinz" --> "Provinz", bevor sich die Redaktion über soviel Adelserhebnung freut ^^

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marchei (4.370 Kommentare)
am 21.04.2021 07:01

wo wird dies zitiert?

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Gloxer (64 Kommentare)
am 21.04.2021 07:21

Mit dem Korrekturlesen ist es so a Gschicht.
Kam druckt ma drauf, ist es so draussen.
Foisch heud. Geht ma a ständig a so!
(sogt en Mistdipf sei Brudar)

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