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EuGH diskutiert über mögliche Zwangshaft gegen deutsche Politiker

Von nachrichten.at/apa, 03. September 2019, 21:14 Uhr

LUXEMBURG. Die Frage, ob deutsche Spitzenpolitiker mit Androhung von Haft zur Verhängung von Diesel-Fahrverboten in Großstädten gezwungen werden können, beschäftigt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

In einer mündlichen Verhandlung geht es um eine Anfrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, ob eine Zwangshaft nach EU-Recht möglich oder sogar nötig sei.

Ziel der Haft soll es sein, unter anderem den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) zur Umsetzung eines sieben Jahre alten Urteils zu zwingen.

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte das Verwaltungsgericht München 2012 den Freistaat zur Aufstellung eines neuen Luftreinhalteplans verurteilt. Er sollte auf bestimmten besonders belasteten Straßen auch Fahrverbote für Diesel-Autos vorsehen. Die bayerische Regierung hatte Fahrverbote jedoch immer abgelehnt. Die Umwelthilfe hatte deswegen Zwangsgelder gegen die Regierung erwirkt, um diese zur Umsetzung des Urteils zu bewegen.

In dem sogenannten Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofes heißt es, die Zwangsgelder zeigten keinerlei Wirkung, weil sie vom bayerischen Staat in die bayerische Staatskasse gezahlt werden müssten - also lediglich innerhalb des Haushalts umgebucht würden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist in seiner Frage an den EuGH darauf hin, dass ein Zwangsgeld gegen Amtsträger nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts im deutschen Recht nicht vorgesehen sei. Allerdings seien die Gerichte in den EU-Ländern gemäß einem EuGH-Urteil von 2014 verpflichtet, "jede erforderliche Maßnahme zu erlassen", um die Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie sicherzustellen. Zudem sei die "Nichtbefolgung rechtskräftiger Entscheidungen durch die öffentliche Gewalt" mit EU-Recht unvereinbar.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert vom Verwaltungsgerichtshof nicht nur Zwangshaft gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Söder und hohe Beamte aus den zuständigen Ministerien. In einem ähnlichen Verfahren verlangt sie auch Zwangshaft gegen den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne). Auch für dieses Verfahren ist das Urteil des EuGH, das erst in einigen Wochen oder Monaten erwartet wird, wichtig. Die mit 15 Richtern besetzte große Kammer befragt am Dienstag lediglich die Verfahrensbeteiligten.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.287 Kommentare)
am 04.09.2019 06:45

Spannend, ob wir auch mal in die Situation kommen werden, dass Stelzer/Anschober und Luger/Hain für verschleppte Luftreinhaltung einsitzen dürfen...

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observer (22.209 Kommentare)
am 03.09.2019 23:56

Der EuGh kann da entscheiden, wie er will - eine solche Haft wäre mit dem deutschen Grundgesetz sicher nicht vereinbar, Karlsruhe würde das kippen. Und in diesem Fall würde das Grundgesetz das EuGh Urteil stechen. Ich bin überaupt der Meinung, dass dem EuGh mit der Zeit viel zu viele Kompetenzen eingeräumt wurden, da gehört einiges zurückgestutzt. Ursprünglich sollte er ja nur Streitigkeiten zwischen den einzelnen Staaten entscheiden. Und es könnte sehr leicht sein, dass da bei einem mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbarem Urteil did Karlsruher RichterInnen gewisse Kompetenzen des EuGh als nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar erachten. Ich denke aber, dass die EuGh RichterInnen die Situation schon richtig einschätzen und sich da so verhalten, dass der Schuss nicht nach hinten in ihre Richtung losgeht.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 03.09.2019 21:40

Viel Lärm um Nichts. EuGH klingt natürlich großartig wichtig, aber das es nur eine mündliche Verhandlung ist, kann man den realen Stellenwert erahnen.

Nicht zu vergessen, dass der EuGH Jahr für Jahr mit vielen Tausend Beschwerden konfrontiert ist, sehr oft von Querulanten, welche einfach nicht einsehen, dass sie nach nationalem Recht bereits in mehreren Instanzen verloren haben.

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