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Corona-Ausgangssperre in Spanien war verfassungswidrig

Von nachrichten.at/apa, 14. Juli 2021, 21:42 Uhr
First day of the night-time curfew set as part of a state of emergency in an effort to control the outbreak of the coronavirus disease (COVID-19) in Barcelona
Als Folge des Urteils könne es zu einer Welle von Schadensersatzklagen von Bürgern kommen. Bild: NACHO DOCE (X01629)

MADRID. Das spanische Verfassungsgericht hat die zu Beginn der Corona-Pandemie von März bis Mai 2020 angeordnete ganztägige Ausgangssperre für verfassungswidrig erklärt.

Für eine solche Einschränkung der Freiheitsrechte hätte es der Verhängung des Ausnahmezustands bedurft, berichteten spanische Medien am Mittwoch unter Berufung auf Informationen aus dem Gerichtshof.

Als Folge des Urteils könne es zu einer Welle von Schadensersatzklagen von Bürgern kommen, die ohne gesetzliche Grundlage gezwungen wurden, zu Hause zu bleiben, schrieb die Zeitung "La Vanguardia". Zudem könnten Bürger womöglich die Bußgelder zurückfordern, die ihnen damals bei Verstößen gegen die Ausgangssperre auferlegt wurden, schrieb die Zeitung weiter. Die Polizei soll in dem besagten Zeitraum rund eine Million Bußgelder verhängt haben, von denen Medienberichten zufolge jedoch viele noch nicht bezahlt wurden. Auch einige Strafverfahren müssten eingestellt werden.

Die Regierung hatte den Alarmzustand im März 2020 ausgerufen, das Parlament stimmte dem später zu. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts handelte es sich um eine unzureichende Rechtsgrundlage für die Ausgangssperre.

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9  Kommentare
9  Kommentare
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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 15.07.2021 14:22

In Europa gibt es nur mehr wenige Demokratien.

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spektator (2.077 Kommentare)
am 15.07.2021 11:40

und wieder ein formalistischer abgehobener Richterentscheid

oder:

stümperhafte Juristen in einem Ministerium....

Beidens kennen wir ja auch aus Österreich zur genüge....

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 16.07.2021 16:17

Sesselfurzer eben......

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reibungslos (14.459 Kommentare)
am 14.07.2021 22:18

Das Corona-Virus hätte sich in Europa ohne Genehmigung durch die Gesundheitsbehörden und ohne Beschluss des Europaparlaments gar nicht ausbreiten dürfen.

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danube (9.663 Kommentare)
am 14.07.2021 22:25

Wenn es schon die Generalprobe für die Maßnahmen gegeben hat (Event 201), 70 Tage vor dem Ausbruch, dann hat das Virus darauf gepfiffen. Außerdem hatte dem Virus die Aufmerksamkeit der Medien so gefallen und hat seitdem Starallüren.

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danube (9.663 Kommentare)
am 14.07.2021 22:18

👍👍👍👍👍👍👍

Wird Zeit, dass sich die Bürger über ihre Rechte informieren und diese auch gegen ihte verfassungsfeindlichen Regierungen durchsetzen.

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King19xxx (77 Kommentare)
am 14.07.2021 22:01

Wartet mal, bis die Sprüche von unserem VfGh veröffentlicht werden. Da werden die Urteile nicht viel anders aussehen. Keine Verhältnismäßigkeit der Lockdowns, keine nachweisbare Bedrohung der Gesundheitsversorgung, schlechte Formulierung der Verordnungen usw. und so fort.
Aber Bastis Familie wirds wurscht sein. Wie alles andere rechtlich Relevante.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.198 Kommentare)
am 14.07.2021 21:51

Immer super, wenn an und für sich richtige Maßnahmen wegen Formalfehler ausgehebelt werden...

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danube (9.663 Kommentare)
am 14.07.2021 23:06

Hätte die Regierung legitime Gründe vor Gericht vorgelegt, dann wäre die Ausgangssperre nicht gekippt worden. Hatte sie nicht, konnte sie nicht und deswegen hat sie zurecht verloren.

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