Berufungsgericht stoppt Zwangsabtreibung
LONDON. Ein britisches Berufungsgericht hat die Zwangsabtreibung für eine geistig behinderte Schwangere gestoppt.
Eine Richterin und zwei Richter erklärten es für unzulässig, den Abbruch gegen den Willen der jungen Frau anzuordnen, wie der Sender BBC berichtete. Eine ausführliche Begründung solle zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Damit folgten die Richter dem Antrag der Mutter der Betroffenen, die gegen die Entscheidung von Freitag Berufung eingelegt hatte.
Ein Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener hatte am Freitag in London entschieden, dass die Schwangerschaft der geistig zurückgebliebenen Frau, die mit ihrer Mutter in der Nähe von London lebt, abzubrechen sei. Laut britischen Medienberichten ist die Frau in den Zwanzigern, jedoch auf dem mentalen Stand einer Neunjährigen. Sie befinde sich in der 22. Schwangerschaftswoche. Wer der Vater ist, ist offenbar unklar.