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Heikles Urteil: Beschneidung strafbar

Von OÖN   29.Juni 2012

In dem Kölner Fall hatte ein Arzt einen Buben auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Buben in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Dieser wurde freigesprochen, weil er von der Strafbarkeit nichts gewusst habe und deshalb einem „Verbotsirrtum“ unterlegen sei. Tatsächlich müssten religiöse Beschneidungen als „rechtswidrige Körperverletzung“ betrachtet werden, die das Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletzten, urteilte das Gericht.

Eingriff in die Religionsfreiheit oder Schutz vor Körperverletzung – das Urteil löst bei Juden und Muslimen einen Sturm der Entrüstung aus. Auch die katholische Kirche stimmt mit ein. Die deutsche Bischofskonferenz kritisiert die Entscheidung als „äußerst befremdlich“ und bezeichnete das Verbot als schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland sieht in dem Urteil „einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht“.

Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte das Urteil als einen „unerhörten und unsensiblen Akt“. Zentralratspräsident Dieter Graumann empörte sich: „In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.“ Zahlreiche Kinderschutzverbände begrüßten die Entscheidung hingegen. Das Urteil ist für andere Gerichte nicht bindend, dürfte aber Signalwirkung haben.

In Österreich bei Buben erlaubt

Alois Birklbauer, Strafrechtsexperte der Johannes Kepler Universität, erklärt die österreichische Rechtslage. Diese sei bei Mädchen eindeutig: „.Paragraph 90 des Strafgesetzbuches hält unter fest, dass ,in eine Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, nicht eingewilligt’ werden könne. Klitorisbeschneidung sei sittenwidrig. Laut Birklbauer stelle in Österreich die rituelle Beschneidung von Buben keine strafbare Handlung dar, wenn Eltern einwilligen und ein Arzt den Eingriff vornehme. Hier gelte der Grundsatz der Religionsfreiheit.

 

Wichtiges Ritual

Die Beschneidung, also die Entfernung der Vorhaut, hat im Judentum und im Islam große religiöse Bedeutung. Im Judentum erinnert das Ritual an den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen hat. Die muslimische Tradition stützt sich auf den Hadith, Berichte aus dem Umfeld des Propheten Mohammed, der laut Überlieferung sogar ohne Vorhaut zur Welt gekommen sein soll.

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24. April 2024