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Keine Dashcams für Österreichs Autofahrer

04.Mai 2013

Die Datenschutzkommission hat der privaten Videoüberwachung vom Auto aus eine Absage erteilt.

Im Ausland sind die sogenannten Dashcams (am Armaturenbrett angebrachte Videokameras) sehr beliebt. Die Videoaufzeichnungen sollen nach einem eventuellen Unfall als Beweismaterial dienen.

In Österreich ist die private Überwachung des öffentlichen Raumes allerdings nicht erlaubt. Privatpersonen dürfen allerdings das eigene Haus, die Wohnung oder ein Firmengelände per Videokamera überwachen.

Wer das Verbot ignoriert und vom Auto aus filmt, muss mit einer Anzeige und einer Strafe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 25.000 Euro rechnen.

Beweissicherung erlaubt

Explizit erlaubt ist das Fotografieren und Filmen nach einem Unfall. Hierbei handle es sich um keine permanente Überwachung, stellte die Datenschutzkommission in einer Aussendung klar.

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24. April 2024