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5G: Mobilfunker auf dem Prüfstand

Von nachrichten.at/apa, 04. August 2022, 17:18 Uhr
(Symbolfoto) Bild: colourbox.de

WIEN. Die Regulierungsbehörde RTR beginnt die bei der 5G-Frequenzauktion von den Mobilfunkern zugesagten Versorgungsauflagen im ländlichen Raum zu prüfen.

A1 hatte versprochen, bis zum Stichtag 25. Juli in 111 unterversorgten Katastralgemeinden in Österreich ultraschnelles mobiles Breitband zur Verfügung zu stellen. Drei hat dies für 72 Katastralgemeinden zugesichert. "Ob sie die Erwartungen erfüllt haben, werden wir überprüfen und nachmessen. Das wird sehr genau erfolgen", sagte RTR-Geschäftsführer Klaus M. Steinmaurer.

A1, Drei und Magenta sicherten zu, in 1702 unterversorgten Katastralgemeinden einen ausreichenden 5G-Empfang zu installieren. 349 entfallen auf A1, 615 auf Magenta und 738 auf Drei. Für die Versorgungszusagen gab es einen Preisabschlag bei der Auktion.

Sollten die Zusagen in den kommenden Jahren eingehalten werden, sind nach Angaben der Regulierungsbehörde künftig zumindest 85 Prozent der unterversorgten Katastralgemeinden in Österreich flächendeckend mit Mobilfunk-Breitband versorgt. Hierzulande gibt es laut der Regulierungsbehörde 7850 relevante Katastralgemeinden, davon gelten noch 2100 als 5G-unterversorgt.

Hohe Strafen drohen

Wenn der Mobilfunker die Versorgungsauflage in einer unterversorgten Gemeinde nicht erfülle, werde laut RTR eine Pönale von 40.000 Euro fällig. In einem Jahr komme es dann wieder zu einer Überprüfung und dann könne auch ein höheres Bußgeld fällig werden.

A1 und Drei haben nun Zeit, Daten und Evidenz zum Netzausbau zu liefern. Dann kommt es zu einer Plausibilitätsprüfung und Simulationen der RTR. Nach der Auswahl von potenziell unzureichend versorgten Katastralgemeinden wird im Spätherbst mit Messungen in einzelnen Gemeinden begonnen. Weil diese sehr teuer sind, werde man sie vor allem dort durchführen, wo man vermute, dass die Auflagen nicht erfüllt wurden.

Die 5G-Versorgungsauflagen sind ab dem von den Mobilfunkern zugesagten Stichtag bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2044 zu erfüllen. Eine neuerliche Überprüfung durch die RTR ist jederzeit möglich.

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