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Sänger Heino gewann Prozess gegen Ex-Manager: "Nun ist Zahltag!"

Von nachrichten.at/apa, 02. Dezember 2024, 20:43 Uhr
Heinz Georg Kramm alias Heino Bild: APA/dpa/Mangen

HAMBURG. Sänger Heino (85) hat im Streit um ausstehende Gagen gegen seinen ehemaligen Manager auch in zweiter Instanz gewonnen.

Das Hamburger Oberlandesgericht schloss sich in dem Prozess dem Landgericht an und verurteilte den Manager zur Zahlung von 76.470 Euro zuzüglich neun Prozent Zinsen seit November 2019, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. "Wenn man mit 80 Jahren vor Gericht zieht und dann mit fast 86 Jahren das zweitinstanzliche Urteil bekommt, dann freut man sich, dass man das noch erleben darf. Die Mühle der Gerechtigkeit mahlt zwar langsam, aber gerecht", sagte Heino der Deutschen-Presse-Agentur. "Nun ist Zahltag!"

Gage für Auftritte und Autogrammstunde

Heino hatte bereits 2023 vor dem Landgericht Hamburg in erster Instanz den größten Teil seiner Forderungen anerkannt bekommen. Schon damals belief sich die Summe, die Heino zustand, auf mehr als 100.000 Euro. Inzwischen dürften es um die 125.000 Euro sein, teilte Heinos neuer Manager, Helmut Werner, mit.

Es ging um Honorare für mehrere Auftritte und eine Autogrammstunde, die der Ex-Manager ihm noch schuldig geblieben war. Der Gerichtsbeschluss erfolgte einstimmig, der Ex-Manager muss die Gerichtskosten vollständig tragen. Er äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zur neuen Gerichtsentscheidung.

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8  Kommentare
8  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Kodiak (1.397 Kommentare)
am 03.12.2024 12:10

Richtig, weshalb soll man sich abzocken lassen, nur weil man alt ist?

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Gugelbua (33.331 Kommentare)
am 03.12.2024 11:35

wenn man nicht gerade an Altersgeiz leidet,
hat Geld in dieser Angelegenheit wenig Priorität da gehts um die Sache an sich

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muehlviertlerbua (1.317 Kommentare)
am 03.12.2024 08:49

Jetzt kann Heino nur noch hoffen, dass sein "Manager" die Kohle nicht längst verbraten hat....

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Kopfnuss (11.548 Kommentare)
am 03.12.2024 08:26

Interessant wäre der sachliche Grund bzw. Begründung für den Streit.

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holzmann (433 Kommentare)
am 03.12.2024 08:57

Lesen müsste man können, dann wüste man die Begründung!

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jowie (288 Kommentare)
am 03.12.2024 09:30

sinnerfassend lesen können 😎

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spoe (16.479 Kommentare)
am 03.12.2024 12:44

Und wo genau steht das, warum der vorige Manager die Zahlungen verweigerte?
Warum wurden die Forderungen nicht als solche anerkannt?

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spoe (16.479 Kommentare)
am 03.12.2024 12:43

Wieso hat der vorige Manager die Zahlungen unterlassen und wie wurde das begründet?
Das steht wo zu lesen?

Dass es um Zahlungen geht, ist klar.

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