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Worauf beim Automieten zu achten ist

Von Elisabeth Prechtl, 07. Juni 2019, 00:04 Uhr
Worauf beim Automieten zu achten ist
Fehlt der vertraglich vereinbarte Kindersitz, sollte der Mieter reklamieren. Bild: colourbox.com

WELS. Viele Touristen wollen auch am Urlaubsort mobil sein. Neben einem ausreichenden Versicherungsschutz sollte unbedingt an ein Übernahmeprotokoll gedacht werden.

Ob für die große Rundreise oder nur für die Fahrt vom Flughafen zum Hotel: Sich im Urlaub ein Auto zu buchen, ist beliebt. Um böse Überraschungen und unvorhergesehene Kosten zu vermeiden, sollte man allerdings einige Dinge beachten:

Die meisten Urlauber buchen das Auto bereits vorab online. "Sie sollten dabei nur seriösen Vermietern vertrauen", sagt Tanja Gottschling. Die 42-Jährige ist Partnerin in der Welser Kanzlei HFSR und Expertin für Reiserecht. Eine gute Orientierung seien dabei die Bewertungen anderer Kunden auf den Webseiten der Anbieter. Eine Vollkasko- sowie eine Haftpflichtversicherung müssen unbedingt Teil des Mietvertrags sein, sagt die Expertin.

Rundgang mit Mitarbeiter

Am Urlaubsort angekommen, sollte man das Auto nur in Gegenwart eines Mitarbeiters des Mietwagenunternehmens begutachten. Eventuelle Schäden, wie Dellen und Kratzer, müssten in einem Übernahmeprotokoll vermerkt werden, das von beiden Parteien zu unterschreiben ist. "Zur Sicherheit sollte man auch Handyfotos anfertigen", sagt Gottschling.

Dieselbe Vorgangsweise empfiehlt sie auch bei der Rückgabe des Autos: Die Parteien sollten sich unbedingt Zeit für ein Übergabeprotokoll nehmen. Der Mieter sollte zudem den Vertrag durchsehen und überprüfen, ob alle gebuchten Extras, die Vertragsbestandteil wurden, auch tatsächlich vorhanden sind: Fehlen der Kindersitz oder das Navigationsgerät, solle der Kunde laut Gottschling sofort reklamieren: "Der Konsument hat einen Gewährleistungsanspruch auf Nachtrag des Fehlenden oder gegebenenfalls auf Preisminderung."

Falls doch ein Unfall passiert

Falls es im Urlaub zu einem Unfall kommt, sollte immer die Polizei gerufen werden, so Gottschling. Der Mieter sollte sich das Kennzeichen der Autos notieren, mit dem Unfallgegner Nummern austauschen, Fotos vom Auto in Unfalllage anfertigen, einen Unfallbericht ausfüllen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen. Einen europäischen Unfallbericht kann man sich zu Hause ausdrucken. Außerdem sollte der Eigentümer des Mietautos so schnell wie möglich informiert werden.

Autorin
Elisabeth Prechtl
Redakteurin Wirtschaft
Elisabeth Prechtl

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1  Kommentar
1  Kommentar
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duffman (477 Kommentare)
am 07.06.2019 09:00

In vielen Ländern bzw. Anbieter (z.b.USA) gibt es kein Protokoll über Vorschäden, aber dafür eine umfassende Vollkaskoversicherung.

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