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Wenn der Ex-Partner erben soll

Von Elisabeth Prechtl,  06. September 2019 00:04 Uhr

LINZ. Der Oberste Gerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen mit der Frage auseinandergesetzt, wie ein Testament aufgesetzt sein muss, damit es auch gültig ist.

Ein Mann setzt in seinem Testament seine Lebensgefährtin als Universalerbin ein. Sie trennen sich, die letztwillige Verfügung wird zu Lebzeiten des Mannes nicht mehr geändert. Die Frau gibt nach seinem Tod eine Erbantrittserklärung ab: Die Beziehung zu ihrem Ex-Partner sei auch nach der Trennung sehr gut gewesen.