Streitfall "Spuckschutz": Wer darf diesen Begriff verwenden?
SCHWERTBERG. Mühlviertler Unternehmen pocht auf Markenrecht und geht gegen Konkurrenz vor – Juristen sehen Argumente "für beide Seiten".
Die Corona-Krise treibt juristische Blüten. Wie berichtet, geht das auf Werbemittel, Acrylglasdesign und Beschriftungen spezialisierte Unternehmen Gyrcizka aus Schwertberg rechtlich gegen Konkurrenten vor. Der Vorwurf: Firmen würden den Begriff "Spuckschutz" für Plexiglas-Trennwände verwenden, obwohl Gyrcizka das 2002 als Marke eintragen ließ. Andere Firmen bezweifeln, dass der Begriff überhaupt schützbar ist. Die Debatte zieht auch im Netz ihre Kreise.