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Stoppschild ignoriert: VwGH sprach Machtwort

05.Oktober 2018

Ein Stoppschild zu missachten und ohne anzuhalten einfach über die Kreuzung zu fahren, ist kein geringfügiger Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern strafbar. Diese banal klingende Entscheidung musste kürzlich der Verwaltungsgerichtshof im skurrilen Fall eines Wiener Verkehrssünders treffen.

Der Autofahrer war zwar von der Polizei bestraft worden, hatte aber noch in erster Instanz vom Wiener Landesverwaltungsgericht Recht bekommen und brauchte vorerst nichts zahlen – mit der Begründung, es habe sich ja um keine "besonders gefährliche Kreuzung" gehandelt.

Der Verwaltungsgerichtshof gab allerdings der Beschwerde ("Revision") der Polizei statt und hob die Entscheidung der unteren Instanz auf: Ein Halteschild diene der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr und sei daher "von erheblicher Bedeutung". Der Autofahrer muss die Strafe nun bezahlen.

100 Euro Geldstrafe

Der Autolenker fuhr im Vorjahr in die Kreuzung ein und bog links ab ohne stehenzubleiben, obwohl sich dort – "deutlich sichtbar aufgestellt", wie das Höchstgericht betont – ein Stoppschild befindet. Wegen dieser Übertretung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bekam der Lenker von der Wiener Polizei eine Geldstrafe von 100 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe: ein Tag und 22 Stunden) aufgebrummt. Doch der Lenker erhob ein Rechtsmittel und das Landesverwaltungsgericht stellte das Strafverfahren gegen den Verkehrssünder ein. Die Kreuzung sei "nicht besonders gefährlich", so das Landesverwaltungsgericht. Dies habe ein "zehnminütiger Lokalaugenschein" gezeigt.

Die Höchstrichter rügten in ihrer Entscheidung, dass das erstinstanzliche Gericht weder Datum noch Uhrzeit der Kreuzungsbesichtigung dokumentiert habe und hob das Urteil "wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts" auf. Keinesfalls sei die Missachtung der Haltetafel ein "geringes" Vergehen. "Die Beachtung des Stoppschildes gehört zu den wichtigsten Grundregeln des Straßenverkehrs und ist von jedem Kraftfahrer unter allen Umständen zu beachten", so der Verwaltungsgerichtshof. (staro)

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