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Schweißtreibende Arbeit: Recht auf Abkühlung?

05. Juli 2019 00:04 Uhr
Schweißtreibende Arbeit: Recht auf Abkühlung?
Im Büro sitzen und schwitzen: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Klimaanlage einzubauen. Bild: Colourbox

LINZ. Ab 32,5 Grad haben Bauarbeiter hitzefrei. Für Beamte und Angestellte gilt dieses Privileg nicht, sie müssen aber mehr Pausen einlegen.

LINZ. Erbarmungslos klettert das Thermometer schon am frühen Nachmittag auf 33 Grad, während die schweißgebadeten Dachdecker noch mit einem Propangasbrenner Flämmarbeiten verrichten. Doch damit ist jetzt Schluss: Die Arbeiter bekommen hitzefrei, so wie es in ihrem Kollektivvertrag vorgesehen ist, der seit Mai eine Grenze von 32,5 Grad Celsius festlegt.
 

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