Missratene Geschenke: Alles zu Umtausch und Garantie
LINZ. Nach den Feiertagen wollen viele Konsumenten Gutscheine einlösen und Präsente zurückgeben: Das ist aber nicht unbegrenzt möglich.
Der Pullover ist zu klein, der Mixer und das Smartphone gefallen nicht: Nicht jedes Geschenk ist ein Volltreffer. "Das Umtauschrecht ist gesetzlich nicht geregelt", sagt der Linzer Rechtsanwalt Stefan Lang. Eine Möglichkeit dazu kann aber im Kaufvertrag, auf der Rechnung oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt werden: Gegen Rückgabe der Ware darf der Kunde sich etwas anderes aussuchen, er bekommt einen Gutschein oder erhält den Kaufpreis zurück.