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Gesellschaftsrecht 4.0 – Gründen leicht gemacht

Von Kaleb Kitzmüller, 08. November 2019, 00:04 Uhr

Gehören Behörden- und Notarbesuche bald der Vergangenheit an?

Da die Digitalisierungswelle auch vor dem Unternehmensrecht nicht Halt macht, wird das wahrscheinlicher. Bei der Gründung von Gesellschaften war lange der Gang zum Notar verpflichtend; seit Anfang 2018 können Einpersonen-GmbHs online über das Unternehmensserviceportal ohne Beglaubigung durchgeführt werden. Vorstellig werden muss man dafür nur bei der "Bank seines Vertrauens". Seit Anfang 2019 kann man bei der Errichtung einer GmbH den Notartermin auch elektronisch erledigen. Dabei ersetzen Videokonferenz und elektronischer Ausweis die persönliche Anwesenheit. Die österreichischen Notare haben dafür ein System entwickelt, das bald österreichweit zur Verfügung stehen soll.

Anfang Juli 2019 wurde das "EU-Gesellschaftsrecht" mit einer Richtlinie um ein Digitalisierungspaket ergänzt. Ziel ist die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten hinsichtlich des "Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht". Das heißt: In Zukunft soll die Gründung von Gesellschaften und Zweigniederlassungen in der gesamten EU möglichst ohne Behördenwege via Smartphone erfolgen können. Auch die Vorlage von Urkunden/Informationen und die kostenlose Einsicht in Gesellschaftsinformationen sollen möglich sein.

Neue Vorgaben gibt es auch für die Firmenbuchgerichte. Diese müssen künftig nämlich flott handeln. Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen beim Firmenbuchgericht soll die Online-Gründung binnen maximal zehn Tagen erfolgen.

Die Mitgliedsstaaten müssen künftig Muster für die Errichtungsakte zur Verfügung stellen. Das soll die Kosten der Gründung senken. Zusätzlich ist geplant, dass die Firmenbuchbehörden verstärkt Informationen über Gesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer austauschen. Betrügerisches Verhalten und Missbrauch sollen dadurch verhindert werden. Das heißt: Setzt ein Geschäftsführer Handlungen im "Staat A", die ihn von der weiteren Tätigkeit als Geschäftsführer ausschließen, werden diese Informationen an "Staat B" übermittelt, wenn dieselbe Person in einer dort ansässigen Gesellschaft tätig werden soll.

Während die Richtlinie die Gründung und Verwaltung von Gesellschaften vereinfacht, sind damit auch Risiken verbunden. Bei der Vernetzung der Firmenregister können datenschutzrechtliche Probleme auftreten, Missbrauchsmöglichkeiten werden geschaffen. Außerdem ist zu befürchten, dass vor allem KMUs in Zukunft vermehrt ohne Beratung gründen. Bei der Verwendung von Mustern ist stets Vorsicht geboten, müssen diese doch meist angepasst werden. Wird bei der Beratung gespart, fallen diese Kosten später oft bei Gesellschafterstreitigkeiten an.

Kaleb Kitzmüller ist Rechtsanwaltsanwärter bei Haslinger/Nagele

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