Entschädigung für Schließungen?
LINZ. Im Epidemiegesetz sind im Fall von Seuchen Ersatzzahlungen vorgesehen. Im neuen Covid-19-Maßnahmengesetz sind keine solchen Entschädigungen mehr enthalten
Tausende Betriebe mussten im März aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend schließen: Während die Geschäfte und viele Dienstleister mittlerweile wieder geöffnet haben, hält der Lockdown in der Gastronomie, im Tourismus- und im Kulturbetrieb nach wie vor an. Viele Unternehmer fragen sich nun, ob sie für die Zeit der Schließung einen Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstentgangs haben.