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Entschädigung für Schließungen?

Von Elisabeth Prechtl,  08. Mai 2020 00:04 Uhr
Entschädigung für Schließungen?
Jetzt dürfen wieder Kunden ins Geschäft. Steht Betrieben für die Zeit der Schließung eine Entschädigung zu? Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Im Epidemiegesetz sind im Fall von Seuchen Ersatzzahlungen vorgesehen. Im neuen Covid-19-Maßnahmengesetz sind keine solchen Entschädigungen mehr enthalten

Tausende Betriebe mussten im März aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend schließen: Während die Geschäfte und viele Dienstleister mittlerweile wieder geöffnet haben, hält der Lockdown in der Gastronomie, im Tourismus- und im Kulturbetrieb nach wie vor an. Viele Unternehmer fragen sich nun, ob sie für die Zeit der Schließung einen Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstentgangs haben.