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Darf eine Rechtspraktikantin bei Gericht ein Kopftuch tragen?

Von Robert Stammler, 04. Dezember 2019, 00:04 Uhr

Ob die Justizverwaltung einer Rechtspraktikantin das Kopftuch verbieten darf, diese Frage ließ der Verwaltungsgerichtshof offen.

Darf eine Rechtspraktikantin, die ihr Jusstudium abgeschlossen hat und ihre siebenmonatige Gerichtspraxis absolviert, während ihrer Arbeit ein Kopftuch tragen, ja oder nein? Diese gesellschaftspolitisch heikle Frage landete beim Verwaltungsgerichtshof, eine Antwort lieferte das Höchstgericht aber nicht. Zum Leidwesen der Justizverwaltung, die eine klare Entscheidung begrüßt hätte.

Im Vorjahr war eine Muslimin von März bis September als Rechtspraktikantin am Bezirksgericht Freistadt und am Landesgericht Linz tätig. Doch auch bei einem Gespräch mit dem Gerichtspräsidenten weigerte sie sich, das Kopftuch bei Gericht abzulegen: Das Textil sei nicht nur Ausdruck ihrer Religionszugehörigkeit, sondern auch ihrer Persönlichkeit, so die Praktikantin.

Doch so wie Justitia blind ist, soll die Gerichtsbarkeit Neutralität gegenüber allen Religionen wahren. Per Schreiben ersuchte Oberlandesgerichtspräsidentin Katharina Lehmayer den Präsidenten des Landesgerichts, sicherzustellen, dass die Praktikantin, "keine Tätigkeiten ausübe, bei denen sie als Repräsentantin der Justiz bzw. des Staates wahrgenommen werden könne".

Bei Verhandlungen dürfe sie nicht mehr auf der Richterbank sitzen, sie dürfe auch keine Beweisaufnahmen unter richterlicher Anleitung durchführen oder eine Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft übernehmen. Diese Weisung wurde der Praktikantin mündlich zur Kenntnis gebracht, doch die Juristin verlangte im Juni 2018, also drei Monate vor dem Ende ihres Rechtspraktikums eine "schriftliche Entscheidung".

Die Befolgung von Weisungen zähle zur Dienstpflicht von Rechtspraktikanten, diese könnten schriftliche Weisungen nur ablehnen, wenn dadurch Strafgesetze verletzt werden würden, was hier nicht der Fall sei, hieß es im Feststellungsbescheid, den die OLG-Präsidentin daraufhin erließ. Dem staatlichen Neutralitätsgebot komme eine höhere Bedeutung zu als der individuellen Religionsfreiheit. Eine erste Bescheid-Beschwerde der Praktikantin wurde zurückgewiesen. Doch heuer, Monate nach dem Ende ihres Gerichtspraktikums befasste die Juristin das Bundesverwaltungsgericht mit der Causa. Dieses machte sich die Entscheidung nicht schwer: Das Praktikum sei längst abgeschlossen, die fragliche Weisung an die Beschwerdeführerin sei daher gegenstandslos, das Feststellungsverfahren sei daher einzustellen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Verfahren nun "gegenstandslos"

Dagegen erhob Lehmayer sogar noch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof, doch dieser schloss sich der Ansicht des BVwG an: Das Praktikum sei beendet, die Frage, ob eine Weisung zu den Dienstpflichten eines Rechtspraktikanten zählt, daher "gegenstandslos".

Die Kopftuch-Frage sei "dringend vom Gesetzgeber" zu klären, sagte Lehmayer im OÖN-Gespräch.

Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler

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70  Kommentare
70  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
SchuldirektorChristophLudwig (1.599 Kommentare)
am 09.12.2019 17:11

Kein Problem! Wenn die ersten Richterinnen damit daher kommen muss der Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof die Frage klären! Ich weiß bereits, dass man dort die FRAGEN anders stellen muss!

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HumanBeing (1.776 Kommentare)
am 04.12.2019 21:52

In einem säkularen Staat dürften in öffentlichen Gebäuden überhaupt keine religiösen Symbole geduldet werden.

Das gilt für das Kreuz der Christen, den Halbmond oder das Kopftuch der Muslime wie auch das Nudelsieb des Pastafarianismus.

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Hillsmith (3.544 Kommentare)
am 04.12.2019 21:04

Ausgerechnet die vorhang-und-hutschachteltragenden Schrullis vom Gericht müssen wegen einem Tuch einen Aufstand machen. Das ist doch wirklich nur noch peinlich.

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 04.12.2019 19:59

Ich finde als Gerichtspraktikant (in) sollte man kein Kopftuch , keinen Hut, keine Kappe , keine Haube also überhaupt keine Kopfbedeckung tragen

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Hillsmith (3.544 Kommentare)
am 04.12.2019 21:01

Und ich bin der Fritzi Meier und finde, dass Gerichtspraktikantinnen in Hinkunft überhaupt keine Kleidung zu tragen brauchen, hihihihihi...

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markusde (1.912 Kommentare)
am 04.12.2019 19:27

Die Frage ist eher, wollen wir, dass eine Gerichtspraktikantin auf der Richterbank ein Kopftuch trägt? Wenn nein, dann eben nein.

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Hillsmith (3.544 Kommentare)
am 04.12.2019 21:04

Die Frage ist auch, wer genau "wir" sein soll und ob es relevant ist, was irgend ein Fritzi Meier will.

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( Kommentare)
am 04.12.2019 13:53

In der tuerke dürften sie auch keine Kopftücher in öffentlichen Gebäuden tragen. Bei uns probieren Sie es immer wieder. Obwohl man schon weiß, daß sie das Kopftuch nur von zu Hause aus tragen muessen. Die radikalen Moslem, sind wie unsere linken,es muss immer alles nach Ihren Kopf gehen.

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123_einmal_eins (400 Kommentare)
am 04.12.2019 13:12

In 50 Jahren wird das Kopftuch Pflicht sein!

Bei den Geburtenzahlen der Moslems ist das eine Frage von einer Generation.

Dann brauchen wir Österreicher vor Gericht einen Dolmetscher!

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Hillsmith (3.544 Kommentare)
am 04.12.2019 21:06

Was? Erst in 50 Jahren? Die Grotesk-Fantasien der Fürchtlinge sind auch nicht mehr das, was sie einmal waren.

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123_einmal_eins (400 Kommentare)
am 04.12.2019 11:54

In 50 Jahren wird das Kopftuch Pflicht sein!

Bei den Geburtenzahlen der Moslems ist das eine Frage von einer Generation.

Dann brauchen wir Österreicher vor Gericht einen Dolmetscher!

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RainerHackenberg (1.880 Kommentare)
am 29.01.2020 10:47

Sind Sie wirklich so dumm????

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 04.12.2019 09:50

Meine Vorfahren waren Kreuzritter
Was zu bezweifeln ist, Ihren Kommentare folgend, eher noch Baumbewohner.

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Berni-Pelizzari (968 Kommentare)
am 04.12.2019 11:04

Ramses, zwei Daumen hoch für deine Antwort 👍👍

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 04.12.2019 19:55

Geht's noch tiefer?

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 04.12.2019 20:01

War an il capone gerichtet

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LinzerWorte (1.093 Kommentare)
am 04.12.2019 09:15

Der Gedanke, dass zukünftige Richter oder Staatsanwälte Allah als letzte Instanz sehen sollte mehr Angst machen als irgend welche Staatsverweigerer.

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KritischerGeist01 (4.928 Kommentare)
am 04.12.2019 09:41

Mir machen beide gleichermaßen Angst, denn sie lehnen offensichtlich die Österreichische Legislative und Jurislative als oberste Rechtsinstanzen ab.

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neptun (4.141 Kommentare)
am 04.12.2019 11:47

Was ist Jurislative ?

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LASimon (11.294 Kommentare)
am 04.12.2019 09:53

Der Gedanke, dass zukünftige Richter und Staatsanwälte Gott als letzte Instanz ansehen ... Das ist das, was Sie schrieben. Denn "Allah" heisst nichts anderes als "Gott".
Im Ernst: Warum ängstigen wir uns vor religiösen Muslimen, nicht aber vor religiösen Katholiken, Protestanten, Freikirchlern, Buddhisten, Hindus etc?
Merke: Im Grunde ist der Koran nicht viel anderes als eine Interpretation des Tannach, der Bibe der Juden. Und dasselbe gilt für die Evangelien.

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marisol2007 (147 Kommentare)
am 04.12.2019 10:12

mit ein bisschen mehr Bildung könnte man sich diese Frage auch selbst gut beantworten. Aber zugegeben, wenn wir von Extremformen reden, fürchte ich mich vor Judentum und Katholizismus ebenso. Darum gehts hier aber nicht. Denn es spielen Zahlen, Demographie, Bevölkerungsentwicklung, Bildung etc. eine Rolle (zB intellektuelle Iraner der 80iger Jahre vs. Analphabeten aus 2016). Und wenn sie mal googeln werden Sie sehen, dass der gelebte Islam in seiner extremeren Form (militante Kleidungsvorschriften, Frauenbild, Scharia, Nahrungsvorschriften, Ramadan, Betrituale usw) nicht mehr viel mit "Religion per se" zu tun hat, sondern bereits jetzt in dramatischer Form in unser aller tägliches Leben eingreift. Fragen Sie mal Wiener Lehrer wenn im Ramadan die Kinder wegen Hunger und Durst halb ohnmächstig werden usw...und das ist erst der (harmlose) Anfang....man kann sich natürlich alles schönreden, dann ist das Leben leichter....hinterher schaut man halt blöd.

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LinzerWorte (1.093 Kommentare)
am 04.12.2019 10:20

Unsere Judikative bildet sich aus einer dreigliedrigen Gewaltenteilung.
Dass eine davon Gott wäre ist mir neu.

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 04.12.2019 20:03

Mir bereitet es auch Sorgen das bei Moslems die Religion über dem Gesetz steht

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markusde (1.912 Kommentare)
am 04.12.2019 09:02

In Österreich: Nein.
In ihrem familiären „Heimatland“: Gerne. Dort wird sie aber auf viele tolle Dinge, die sie jetzt aus Österreich gewohnt ist, verzichten müssen. Zum Beispiel Sicherheit. Oder Menschenrechte. Oder einen funktionierenden Staat.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.02.2020 00:10

oder üppige Sozialhilfe

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marisol2007 (147 Kommentare)
am 04.12.2019 08:54

Dass just rote Emanzen ein mittelalterliches Unterdrückungssymbol verteidigen ( weil ja auch die Bäuerinnen im Mühlviertel..... - nicht alles was hinkt ist ein Vergleich..) wissen sie wohl selbst nicht, siehe Fotos von Minirockträgerinnen aus den 60/70ern aus Afghanistan, Iran, Türkei etc...aber große Vorsicht !!...viele kapieren hier nicht dass das alles hier schleichend geht, jede Woche einen Zentimeter, hier ein Kopftuch, dort ein Schnitzel weniger, dort extra Schwimmstunden und ein Burkini, dort ein Kindergartenthema usw....und dann kommt bald eine Muslim-Partei....und bum.... in 50 jahren tragen Frauen hier Kopftuch, da brauche ich nicht die FPÖ dazu, da reicht die Geburtenstatistik und Volksschulmathematik....und die Tolerant-Naiven werden sowieso ausgelacht, sie werden als erste dramatisch staunen...auch wenn mans heute nicht glauben, so wird es kommen....

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HumanBeing (1.776 Kommentare)
am 04.12.2019 21:54

"....jede Woche einen Zentimeter, ...."

Auf diesem Gebiet könnten die Muslime von der FPÖ allerhand lernen.

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Wolfgan97 (297 Kommentare)
am 04.12.2019 08:54

Wo ist das Problem? Kassiert die Frau mit dem Kopftuch beim Billa falsch? Putzt die Frau mit dem Kopftuch weniger genau? Durch ihr JUS Studium hat sie unsere Rechtsprechung nicht nur erlernt sondern hat sie auch zu akzeptieren. Außerdem gibt es ja für Alle und Alles Kontrollsysteme.

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marisol2007 (147 Kommentare)
am 04.12.2019 08:55

sehr naive Aussage.

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markusde (1.912 Kommentare)
am 04.12.2019 08:59

Nennt sich Salamitaktik.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 04.12.2019 09:23

Die große Leuchte dürfte sie auch nicht gerade sein.

"Letztlich scheiterte ihr Praktikum aber an der mangelnden fachlichen Eignung und ihren Deutschkenntnissen."

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Hank2705 (716 Kommentare)
am 04.12.2019 09:44

Dann müsste man auch fragen:
Kassiert die Frau mit der Hakenkreuztätowierung im Supermarkt falsch? etc. etc.

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markusde (1.912 Kommentare)
am 04.12.2019 19:31

Wenn jemand wirklich eine Hakenkreuztätowierung hat, sitzt er/sie nicht an der Supermarktkasse, sondern im Häf‘n.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 04.12.2019 19:58

Würde man im Jusstudium Rechtsprechung lernen, verließe man diese hohe Schule als Richter.

Es ist gleichermaßen amüsant wie erschreckend, welche Vorstellungen über das Studium der Rechtswissenschaften kursieren.

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surikarl (439 Kommentare)
am 04.12.2019 08:29

Ja, darf sie.
Und zwar in dem Land wo sie herkommt!
Dorthin soll sie auch gleich verschwinden!!

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 04.12.2019 08:12

Wenn ihr ihre Religion so wichtig ist, dass sie sie permanent demonstrieren will, dann ist Zweifel angebracht, ob sie die Gesetze in europäischem Geist auslegen wird. Es ist bekannt, dass der Islam sehr stark in das alltägliche Leben hineinbestimmt. Es ist mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass ihre stark religiöse Einstellung ihre Entscheidungen beeinflusst. Wir müssen uns aber darauf verlassen können, dass die Richter ausschließlich nach unseren Gesetzen entscheiden, nicht nach der Religion eines fremden Landes.

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LASimon (11.294 Kommentare)
am 04.12.2019 09:49

Auch das Christentum bestimmt sehr stark in das alltägliche Leben hinein. Das tut jede Religion, sonst wäre sie ja überflüssig.

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 04.12.2019 10:36

Die Muslime betreiben aber keine öffentlichen Schulen und Krankenhäuser. Die Kirche leistet da sehr wohl etwas für den Staat und behandelt da alle gleich.

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Berni-Pelizzari (968 Kommentare)
am 04.12.2019 07:24

Wer sich nicht integrieren will und das Kopftuch abnehmen will, der kann auch nicht unsere Gesetze vertreten.

Das islamische Kopftuch symbolisiert eine veraltete antifeministische Haltung, das ist genau das Gegenteil wofür unsere moderne österreichische Gesellschaft steht.

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SanctiAnima (856 Kommentare)
am 04.12.2019 07:40

Sehe ich genau so.

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tradiwaberl (15.611 Kommentare)
am 04.12.2019 08:10

aber es ist doch genau das, wofür die FPÖ steht ??
"Früher war alles besser"
"Frauen an den Herd"
"Familie geht nur mit Mann und Frau"
...

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 04.12.2019 08:14

Und Sie liebes Tradiwaberl glauben, dass es ein Fortschritt ist, wenn jetzt bei uns die islamischen Gesetze mitbestimmen?

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AroundTheWorld (2.296 Kommentare)
am 04.12.2019 08:15

Konservativ modern ist nicht immer FPÖ, ein Wahlergebnis ist nicht undemokratisch.

Auch homosexuelle wählten die FPÖ & ÖVP. grinsen

Manche Mäner stehen heute lieber am Herd, weil es einfach besser schmeckt.
Mutterkomplex ??? grinsen

Familie geht immer, auch alleine.

Dauerjammerer wie sieh haben ein gestörtes Innenleben!

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rosi (186 Kommentare)
am 14.12.2019 19:46

Richtig, streng religiöse Muslime haben durchaus ideologische Schnittmengen mit politisch Rechten. Genauso wie mit streng religiösen Mitgliedern anderer Religionen. Darum sollten die alle keine öffentlichen Ämter innehaben.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.327 Kommentare)
am 04.12.2019 06:58

Solange auf der Richterbank Kruzifix und Bibel stehen, darf auch ein Kopftuch getragen werden.

Solange am VGH Stolen mit Nerzkragen und diesen lila Hüten (man findet im Netz tolle Fotos von Frau BK!) getragen werden, ist ein dezent gefärbtes Kopftuch der kleinere FauxPas.

Entscheiden sollen innere Werte. Und hier möchte ich weder einen Islamisten noch einen Katholiban noch einen Rechtsradikalen Idiotären vorfinden.

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higgs (1.253 Kommentare)
am 04.12.2019 07:00

wer sich weigert das kopftuch abzunehmen ist in meinen augen islamist.

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LASimon (11.294 Kommentare)
am 04.12.2019 09:46

Daraus folgt: Wer sich weigert, die Kippa abzunehmen, ist jüdischer Fundamentalist. Und wer sich weigert, das Kreuz abzunehmen, ist Kreuzfahrer.

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SanctiAnima (856 Kommentare)
am 04.12.2019 07:43

Entscheidend ist ja welche Botschaften man mit dem Äußeren mit sendet. Stellen Sie sich vor, eine Kopftuchtragende Richterin entscheidet über einen Vergewaltigungsfall. Nur mal so zum Nachdenken... vielleicht fällt Ihnen etwas auf.

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bergere (3.190 Kommentare)
am 04.12.2019 08:02

Gott sei Dank interessiert keinen was Du willst.Genau wegen Leuten wie Dir haben wir diese Probleme erst.

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scansafatiche (708 Kommentare)
am 04.12.2019 08:32

Kruzifix und Bibel stehen aber nicht als Zeichen des persönlichen Glaubensbekenntnisses der zu Gericht sitzenden Personen auf dem Richtertisch, außerdem wird niemand gezwungen einen Eid auf die Bibel zu schwören. Und der Talar ist als eine Art Uniform zu verstehen: zu Gericht sitzen nicht Privatpersonen, sondern Vertreter des Staates.

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