Corona: Wer andere infiziert, kann schadenersatzpflichtig werden
LINZ. Urlauber, die sich in einer Après-Ski-Bar angesteckt haben, könnten Ansprüche gegen zu langsam handelnde Behörden haben
Steht einem Skiurlauber, der sich in einer Tiroler Bar mit dem Coronavirus infiziert hat, Schadenersatz zu? Und werde ich selbst ersatzpflichtig, wenn ich andere Personen mit dem Virus anstecke? Auch diese Fragen beschäftigen die Juristen.
Hat sich eine Person in einer Après-Ski-Bar angesteckt, ist laut Mittendorfer kaum von einer Schadenersatzpflicht des Barbetreibers auszugehen: Auch wenn eine Erkrankung eines Barkeepers bekannt war, werden sich Barbetreiber gerade im Zusammenhang mit einer