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Airbnb ohne Gewerbeschein: Strafe bestätigt

03.Juli 2020

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Strafe kürzlich bestätigt. Es handelt sich zwar nur um eine Einzelfallentscheidung, doch sie könnte ein Präjudiz für viele weitere Fälle sein.

Sowohl die Bezirkshauptmannschaft als auch das Tiroler Landesverwaltungsgericht gingen davon aus, dass es sich dabei um ein Gastgewerbe handelt und nicht um bloße Vermietung von Wohnraum. So hatte der Vermieter auf Airbnb auch klar geworben, die Wohnungen seien "ideal für Wanderer, Mountainbiker und Bergsteiger".

Shampoo für die Gäste

Das Höchstgericht beschäftigte sich einmal mehr mit der Frage, wann von gewerblicher Fremdenbeherbergung auszugehen ist. So kümmerte sich im Osttiroler Fall der Vermieter in einer Weise um seine Gäste, wie es bei Wohnungsmietern nicht üblich ist: Die Wohnungen wurden gereinigt, den Gästen wurden auch Shampoo und Waschmittel zur Verfügung gestellt. Auch das Anbieten auf der Plattform spreche für gewerbliche Zwecke, erkannte der VwGH.

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28. März 2024