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Wenn der Pistenspaß im Urlaub im Krankenhaus endet

Von Hermann Neumüller   02.Februar 2018

In der Skisaison des Vorjahres verzeichnete das Kuratorium für Verkehrssicherheit rund 32.000 Unfälle beim Wintersport. Auch wenn man beim Pistenspaß das Unfallrisiko gerne verdrängt, es schadet nicht, sich damit auseinanderzusetzen.

"Einen Unfall auf der Piste muss man so sehen wie einen Verkehrsunfall und sich entsprechend verhalten", sagt der Freistädter Rechtsanwalt Michael Hennerbichler. Das heiße, unbedingt die Personalien der Beteiligten und eventuell auch jene von Zeugen aufnehmen. Nur so könne man etwaige Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen geltend machen.

"Wenn es Verletzte gibt, muss sowieso die Polizei verständigt werden", sagt Hennerbichler. Dass die auch gar nicht so selten ausrücken muss, bestätigt Herbert Stuhlpfarrer, Alpinpolizist in Hinterstoder. Allein diese Polizeiinspektion hat im Vorjahr rund 60 Kollisionen registriert. Auch der Alpinpolizist verweist auf die juristischen Konsequenzen, wenn sich etwa jemand nach einem Zusammenstoß einfach aus dem Staub macht. "Das ist dann Fahrerflucht", sagt Gruppeninspektor Stuhlpfarrer. Von den strafrechtlichen Konsequenzen abgesehen, geht es oft auch darum, wer bei schweren Verletzungen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt zwar die Behandlung im Krankenhaus, bei bleibenden Schäden der Unfallbeteiligten kommen dann Versicherungen ins Spiel. Privat haftpflichtversichert sind viele von uns, weil dies meist Teil einer Haushaltsversicherung ist. Sie zahlt, wenn man den Unfall verursacht hat und der Unfallgegner Ansprüche stellt.

Wenn man selbst keine Schuld am Unfall hat, schwer verletzt wurde und der Unfallgegner nicht versichert ist, kann es problematisch werden. Man hat zwar das Recht auf Schadenersatz, wenn der Unfallgegner aber mittellos ist, hilft das herzlich wenig.

Hier hilft nur eine private Unfallversicherung. Die zahlt auf jeden Fall, auch wenn man selbst nicht schuld ist, und auch dann, wenn sich der Unfallgegner aus dem Staub gemacht, also Fahrerflucht begangen hat. Die Prämien dafür sind überschaubar.

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26. April 2024