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VW-Dieselskandal: Verjährungsfrist für Schadenersatz läuft ab

Von Elisabeth Prechtl   07.September 2018

Für Hunderttausende Fahrer der Automarken VW, Audi, Skoda oder Seat läuft demnächst eine wichtige Frist aus: die dreijährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Am 18. September 2015 hat die US-Umweltbehörde erstmals auf die Manipulationssoftware bei VW-Dieselautos hingewiesen (Details siehe Infokasten). Drei Tage später hat auch der damalige VW-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn dies bestätigt. Personen, die davor ein Auto der VW-Konzernmarken gekauft haben, konnten Ansprüche anmelden. "Es ist natürlich möglich, dass es auch nach dem 21. September noch valide Ansprüche gibt", sagt Michael Poduschka, Geschäftsführer der Poduschka Anwaltsgesellschaft mit Büros in Linz, Schwertberg und Wien. Viele Betroffene hätten erst im Oktober vor drei Jahren ein Informationsschreiben erhalten. Die Kanzlei Poduschka hat rund 300 Klagen gegen Händler bzw. gegen den Hersteller eingebracht. Das Klagebegehren richtet sich neben Schadenersatz auf Rückabwicklung des Vertrages, also Rückgabe des Autos gegen Zurückzahlung des Kaufpreises. Die Kanzlei vertritt zudem rund die Hälfte der rund 10.000 Teilnehmer der Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Mehrere tausend Betroffene, neben Konsumenten auch Unternehmer, werden zudem von der Wiener Plattform "Cobin Claims" vertreten. Noch bis 10. September können sich Betroffene auf der Vereinsseite "dieselklage.at" melden.

Bei VW rechnet man zum Ende der Frist mit keiner Klageflut, so Österreich-Sprecher Richard Mieling. Den Sammelklagen bescheidet VW keine großen Erfolgsaussichten: Grund seien die vielen individuell unterschiedlichen Kaufentscheidungen. Der Konzern beruft sich dabei auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Juli.

Zum Dieselskandal: Der VW-Konzern hat, wie etliche andere Hersteller, bei Dieselautos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda illegale Manipulationssoftware eingebaut, um den Schadstoffausstoß zu schönen. Die Kontrolle wurde auf der Straße aus- und bei Abgastests eingeschaltet.In Österreich sind laut VKI 363.000 Autos betroffen, weltweit sind es elf Millionen Fahrzeuge. Die Frist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt unter anderem vom Kaufpreis ab.

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