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Wenn das Parken im Halteverbot ohne Folgen bleibt

Von OÖN, 19. August 2019, 00:31 Uhr
Wenn das Parken im Halteverbot ohne Folgen bleibt
Keine Strafen bei kurzfristig eingerichteten absoluten Halteverboten. Bild: (OÖN)

LINZ. Sommerzeit ist Baustellenzeit. Dabei gibt es immer wieder kleinere Aktivitäten, die kurzfristig angekündigt werden – und die somit Autofahrer überraschen können.

Denn es kommt immer wieder vor, dass man vom Urlaub zurückkehrt, und das eigene Auto steht plötzlich im absoluten Halteverbot, weil eben kurzfristig eine Baustelle eingerichtet wurde.

Laut Gerald Hufnagel, Rechtsexperte des Autofahrerclubs Arbö, haben Autobesitzer dabei keine Strafe zu befürchten. "Bei Aufstellen der Verbotstafeln wird eine Liste mit den im Baustellenbereich befindlichen Fahrzeugen angefertigt und der Polizei übergeben. Wer vor der Aufstellung im späteren Verbotsbereich gestanden ist, hat keine Strafe oder Kosten zu befürchten, auch wenn das Fahrzeug abgeschleppt wurde. Und es gibt auch keine Bestimmung, die die Dauer des Parkens beschränkt, und keine Verpflichtung, das Fahrzeug regelmäßig zu besuchen."

Wer dennoch eine Strafe erhält, weil die Liste nicht komplett ist oder das Verkehrszeichen verstellt wurde, sollte Einspruch erheben, rät der Arbö-Jurist.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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( Kommentare)
am 19.08.2019 09:47

am aergerlichsten ist,wenn so rücksichtslose Autofahrer den Radweg blockieren und die Bushaltestellen.wenn der bus nicht richtig in die Haltestelle hineinfahren kann,dann kann auch kein Rollstuhlfahrer oder eine alte frau mit ihren Rollator aussteigen.manchee Autofahrer denken wirklich nur an ihren nutzen.rücksicht käme besser an.

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